Viele junge Menschen schauen nach vorne – aber selten bis zu ihrer Pensionierung. Ausbildung, Studium, Berufseinstieg oder die erste eigene Wohnung haben zunächst Priorität. Altersvorsorge landet deshalb oft ganz unten auf der To-do-Liste. Dabei steckt die wichtigste Botschaft bereits im Begriff selbst: Es heisst VORsorge. Wer früh handelt, profitiert am längsten von Zinseszins und Flexibilität.
Wer die erste Arbeitsstelle antritt, macht sich oft noch keine Gedanken zur Pensionskasse. Schliesslich sind dann die meisten noch unter 25 Jahre alt. Der einzige Berührungspunkt ist oft die Risikoprämie auf der Lohnabrechnung. Erst wenn im Januar nach Vollendung des 25. Altersjahres der Nettolohn plötzlich tiefer ausfällt, wird vielleicht nochmals genauer hingeschaut: Ab diesem Zeitpunkt werden nämlich auch Sparbeiträge fürs BVG abgezogen. In seltenen Fällen gibt es auch Arbeitgebende, bei denen der Sparprozess schon früher beginnt – frühestens jedoch mit 18 Jahren.
Deine Pensionskasse ist also nicht erst kurz vor der Pensionierung ein Thema. Schon in jungen Jahren kannst du einiges für deine Vorsorge tun. Diese Punkte solltest du kennen und beachten.
Gib deinem Geld Zeit, zu wachsen
Je früher du Altersguthaben in deiner Pensionskasse aufbaust, desto länger kann dein Geld für dich arbeiten. Denn nicht nur dein angespartes Guthaben wird verzinst, sondern auch die bereits gutgeschriebenen Zinsen. Dank diesem Zinseszinseffekt können über die Jahre selbst kleine Beträge einen grossen Unterschied machen.
Teilzeit, Mehrjob oder Nebenjob: Das musst du wissen
Heutzutage arbeiten immer mehr jüngere Menschen in Teilzeit. Denn es gibt viele Gründe für Teilzeitarbeit: Care-Arbeit, berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung, persönliche Entfaltung oder das gleichzeitige Ausüben von mehreren Jobs. Auf diese Punkte solltest du dabei achten:
- Eintrittsschwelle: Die gesetzliche Eintrittsschwelle für im BVG versicherte Einkommen liegt aktuell bei CHF 22'680, auf das Jahr hochgerechnet. Bei Teilzeitstellen kann es vorkommen, dass diese Eintrittsschwelle nicht erreicht wird. Dies führt dazu, dass du nicht bei einer Pensionskasse versichert wirst. Mögliche Lösung: Deine Arbeitgeberin kann in Zusammenarbeit mit der Pensionskasse die Eintrittsschwelle reduzieren.
- Koordinationsabzug: Informiere dich ausserdem bei deiner Arbeitgeberin, ob bei Teilzeitarbeit der Koordinationsabzug vom Beschäftigungsgrad abhängig ist. Ansonsten kann es sein, dass ein grosser Teil deines Lohnes nicht versichert wird. Bei Mehrjob-Situationen kann dies dazu führen, dass nur ein geringer Teil des Lohnes versichert ist. Mögliche Lösung: Die Differenz kann, sofern die reglementarischen Bestimmungen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung dies vorsehen, bei einer der beteiligten Pensionskassen oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert werden.
- Wahlsparplan: Frage deine Arbeitgeberin, ob es flexible Wahlsparpläne gibt – das ist sozusagen ein monatlicher Mini-Einkauf, der direkt vom Lohn abgezogen wird. Diese zusätzlichen Sparbeiträge können freiwillig entrichtet werden, falls der Arbeitgeber mehr als 50 Prozent der Beiträge übernimmt und einen Wahlsparplan anbietet.
Wichtige Lebensereignisse: Daran solltest du denken
Du hast deine Partnerin oder deinen Partner gefunden, aber eine Heirat kommt (noch) nicht infrage? Dann denk daran, diese Person mittels Begünstigungserklärung bei der Pensionskasse zu melden. So kannst du sie/ihn bei erfüllten Voraussetzungen im Leistungsfall begünstigen. Auch bei gemeinsamen Kindern solltest du deine Partnerin oder deinen Partner unbedingt der Pensionskasse melden.
Wichtig: Sie oder er sollte dich bei ihrer/seiner eigenen Pensionskasse ebenfalls als begünstigte Partnerin resp. begünstigter Partner melden.
Das beeinflusst dein Altersguthaben
Je höher dein Altersguthaben bei der Pensionierung ist, desto höher fällt deine Altersleistung aus. Du kannst dabei zwischen monatlicher Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung auswählen. Spare also so viel Geld wie möglich an, denn nach der Pensionierung sinkt das Einkommen in der Regel.
Folgende Punkte haben Einfluss auf dein Altersguthaben:
Altersguthaben erhöhen:
- Sparbeiträge (ggf. Wahlplan)
- Zinsen und Zinseszins dank langer Laufzeit
- freiwillige Einkäufe (können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden)
Altersguthaben reduzieren:
- Vorbezug für Start in die eine selbstständige Erwerbstätigkeit
- Vorbezug für die Finanzierung von Wohneigentumsförderung
- Vorsorgeausgleich im Fall einer Scheidung
Vorsorgeausweis, Jobwechsel und Freizügigkeitsleistung
Jeweils per 1. Januar erhältst du von der Pensionskasse deinen persönlichen Vorsorgeausweis zugestellt. Darauf ist ersichtlich, wie sich dein Altersguthaben entwickelt und wie hoch deine voraussichtliche Altersrente zum Zeitpunkt der Pensionierung sein wird. Über das Abendrot Online-Portal kannst du jederzeit auf diese Informationen zugreifen.
Bei einem Arbeitgeberwechsel musst du deine Freizügigkeitsleistung, das angesparte Altersguthaben, selbst an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen bzw. die Überweisung in Auftrag geben. Solltest du dies nicht tun, wird dein Altersguthaben nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist an die Stiftung Auffangeinrichtung auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Dein Altersguthaben kann später von der Stiftung Auffangeinrichtung an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden.
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