Pensionierung und Ruhestand

Die Pensionierung planen

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt – geprägt von neuen Freiheiten, aber auch wichtigen Entscheidungen. 

Damit Sie diesen Übergang gut vorbereitet und mit einem sicheren Gefühl antreten können, gibt es im Vorfeld einiges zu klären: Ab wann ist eine ordentliche oder vorzeitige Pensionierung möglich? Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse vor der Pensionierung? Und was gilt es beim Entscheid zwischen Renten- und Kapitalbezug zu beachten? Wir begleiten Sie auf diesem Weg und unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.

Eine kompakte Übersicht mit den wichtigsten Themen rund um die Pensionierung finden Sie hier:

Infoblatt Pensionierung (PDF)

Ich werde pensioniert – was muss ich tun?

Ordentliche Pensionierung

Etwa drei Monate vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters nimmt unser Leistungsdienst Kontakt mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber auf, um das genaue Rücktrittsdatum zu klären. Anschliessend melden wir uns direkt bei Ihnen, um Sie über die weiteren Schritte zu informieren und gemeinsam die Umsetzung Ihrer Pensionierung zu planen.

Vorzeitige oder schrittweise Pensionierung

Sie denken über eine vorzeitige Pensionierung nach? In diesem Fall informieren Sie bitte frühzeitig Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. Die Anmeldung einer vorzeitigen Pensionierung erfolgt durch den Arbeitgeber an uns. Sobald uns die Meldung vorliegt, nimmt unser Leistungsdienst direkt Kontakt mit Ihnen auf, um gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen und Sie bei allen Fragen rund um Ihre Pensionierung zu unterstützen.

Den Pensionierungs-Zeitpunkt wählen

Eine Pensionierung ist ab dem 58. bis zum 70. Altersjahr möglich. Unter folgende Varianten haben Sie die Wahl:

Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Rücktrittsalter ist für Männer das vollendete 65. Altersjahr, für Frauen das 64.

Schrittweise Pensionierung
Ab dem 58. Lebensjahr ist auch eine schrittweise Pensionierung möglich. Dabei wird das Pensum pro Schritt um mindestens 20% reduziert und auf dem wegfallenden Pensum erfolgt eine Teilpensionierung, also eine Rentenauszahlung.

Der versicherte Lohn wird bei jedem Schritt proportional zur Erwerbsaufgabe herabgesetzt. Sofern sich der Lohn nicht um mehr als die Hälfte reduziert, ist bis Erreichen des Schlussalters auch die freiwillige Weiterversicherung auf dem vorherigen Lohnniveau möglich.

Vorzeitige Pensionierung
Ab dem 58. Lebensjahr ist eine vorzeitige Pensionierung möglich. Dabei muss die wegen der fehlenden Beitragsjahren entstehende Einbusse bei der Altersrente beachtet werden. Ein Einkauf in die Pensionskasse kann diese Problematik entschärfen oder beheben.

Aufschub der Pensionierung
Bei mindestens teilweiser Fortführung der Erwerbstätigkeit kann die Pensionierung bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Das Altersguthaben wird in dieser Zeitspanne weiter verzinst.

Darüber hinaus ist die Weiterversicherung auf freiwilliger Basis auf dem weiterhin erzielten und versicherbaren Lohn möglich. Dies setzt die Bereitschaft des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin voraus, sich weiterhin an den Einzahlungen zu beteiligen.

Rente oder Kapitalbezug?

Monatlich Rente beziehen oder das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal erhalten? Bei diesem Entscheid gilt es, möglichst früh die Vor- und Nachteile abzuwägen.

  • Der Rentenbezug bedeutet ein sicheres Einkommen bis ans Lebensende, für Sie und Ihre Hinterbliebenen.
  • Beim Kapitalbezug sind Sie flexibler: Sie verfügen frei über das gesamte Guthaben und entscheiden selbst, wie viel Sie wann ausgeben möchten. Sollte im Zeitpunkt des Todes noch ein Restkapital vorhanden sein, können Sie dieses vererben.
  • Eine Kombination aus dem Bezug eines Teilguthabens und einer Rente ist ebenfalls möglich.


Antrag auf Kapitalbezug

Der Antrag für einen Kapitalbezug muss bis spätestens zwei Monate vor dem Altersrücktritt eingereicht werden. Eine erfolgte Erklärung kann bis zwei Monate vor dem Altersrücktritt widerrufen werden.

Antrag auf Kapitaloption bei Pensionierung

 

Pensionierungsseminare

Unseren Versicherten ab dem Alter von 55 Jahren bieten wir Pensionierungsseminare an. In diesen Veranstaltungen erhalten Sie wertvolle Informationen und praktische Tipps, um sich frühzeitig und umfassend auf den Übergang in die Pensionierung vorzubereiten. Themen wie Finanzplanung, Rentenmodelle, Kapitalbezug, Steuern oder auch persönliche Lebensgestaltung im Ruhestand stehen dabei im Fokus.

Zum Kursangebot

 

Den Ruhestand geniessen

Mit dem Übergang in den Ruhestand beginnt ein neuer Lebensabschnitt – mehr Zeit für sich, für Familie, Reisen oder lang gehegte Pläne.

Damit Sie diese Zeit unbeschwert geniessen können, stehen wir Ihnen auch nach der Pensionierung weiterhin zuverlässig zur Seite. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu administrativen Themen, die im Ruhestand relevant sein können:

 

Wohnsitzwechsel

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie umziehen. Teilen Sie uns Ihre neue Adresse schriftlich mit – entweder per E-Mail oder per Post.

 

Änderung der Kontoangaben

Wenn Ihre Rente künftig auf ein neues Konto überwiesen werden soll, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontoangaben ebenfalls schriftlich mit – per E-Mail oder auf dem Postweg.

 

Kontakt

Stiftung Abendrot
Güterstrasse 133
Postfach
4002 Basel

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Datenschutzhinweis

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir sammeln Verhaltensdaten nur anonymisiert und nur zur Reichweitenmessung. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.