Pensionierung und Ruhestand

Die Pensionierung planen

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt – geprägt von neuen Freiheiten, aber auch wichtigen Entscheidungen. 

Damit Sie diesen Übergang gut vorbereitet und mit einem sicheren Gefühl antreten können, gibt es im Vorfeld einiges zu klären: Ab wann ist eine ordentliche oder vorzeitige Pensionierung möglich? Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse vor der Pensionierung? Und was gilt es beim Entscheid zwischen Renten- und Kapitalbezug zu beachten? Wir begleiten Sie auf diesem Weg und unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.

Eine kompakte Übersicht mit den wichtigsten Themen rund um die Pensionierung finden Sie hier:

Infoblatt Pensionierung

Frühzeitige Planung

Für einen entspannten Übergang in die Pension ist es wichtig, rechtzeitig einige organisatorische und persönliche Schritte zu beachten. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengestellt.
 

Finanzielle Planung

  • Prüfen Sie Ihren aktuellen Vorsorgestand bei AHV, Pensionskasse und 3. Säule.
  • Erstellen oder überprüfen Sie Ihr zukünftiges Budget: Erfassen Sie Ihre voraussichtlichen Ausgaben im Ruhestand und vergleichen Sie diese mit Ihren erwarteten Einnahmen aus AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge.
  • Entscheiden Sie, ob Sie das Altersguthaben aus der Pensionskasse als Rente, Kapital oder in Kombination beziehen möchten. Diese Wahl ist verbindlich und hat steuerliche wie finanzielle Auswirkungen.
  • Ein Kapitalbezug muss der Pensionskasse in Form eines schriftlichen Antrages spätestens 2 Monate vor Entstehen des Anspruchs gemeldet werden.
     

AHV-Rente beantragen

  • Die AHV-Rente müssen Sie selbst rechtzeitig beantragen. Stellen Sie das Anmeldeformular spätestens 3 bis 6 Monate vor der ordentlichen Pensionierung der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu.
  • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
     

Pensionskassenleistungen koordinieren

  • Bei ordentlicher Pensionierung erfolgt die Anmeldung in der Regel automatisch. Prüfen Sie dennoch frühzeitig Leistungsumfang, Bezugsmöglichkeiten und Fristen.
  • Bei einer vorzeitigen Pensionierung klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wann und wie die Pensionierung an die Pensionskasse gemeldet wird.
     

Versicherungen überprüfen

  • Passen Sie Ihre Policen an die neue Lebenssituation an: Unfallversicherung (nach Erwerbsende nicht mehr über Arbeitgeber gedeckt), Krankenkasse, Hausrat, Haftpflicht etc.
     

Rechtliche Vorsorge treffen

  • Stellen Sie frühzeitig einen Vorsorgeauftrag, ein Testament und eine Patientenverfügung aus – insbesondere bei komplexen Familienverhältnissen oder eigenem Wohneigentum.

Pensionierungs-Zeitpunkt

Eine Pensionierung ist ab dem 58. bis zum 70. Altersjahr möglich. Unter folgende Varianten haben Sie die Wahl:
 

Ordentliche Pensionierung

Seit 2024 liegt das Pensionsalter für Frauen und Männer in der Schweiz bei 65 Jahren. Die Übergangsbestimmungen für Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1963:

  • Frauen mit Jahrgang bis und mit 1960: Pensionierung mit 64 Jahren, keine Erhöhung des Referenzalters
  • Frauen mit Jahrgang 1961: Pensionierung mit 64 Jahren und drei Monaten
  • Frauen mit Jahrgang 1962: Pensionierung mit 64 Jahren und sechs Monaten
  • Frauen mit Jahrgang 1963: Pensionierung mit 64 Jahren und neun Monaten
  • Frauen mit Jahrgang ab 1964: Pensionierung mit 65 Jahren

Etwa drei Monate vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters nimmt unser Leistungsdienst Kontakt mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber auf, um das genaue Rücktrittsdatum zu klären. Anschliessend melden wir uns direkt bei Ihnen, um Sie über die weiteren Schritte zu informieren und gemeinsam die Umsetzung Ihrer Pensionierung zu planen.
 

Schrittweise Pensionierung

Ab dem 58. Lebensjahr ist auch eine schrittweise Pensionierung möglich. Dabei wird das Pensum pro Schritt um mindestens 20% reduziert und auf dem wegfallenden Pensum erfolgt eine Teilpensionierung, also eine Rentenauszahlung.

Der versicherte Lohn wird bei jedem Schritt proportional zur Erwerbsaufgabe herabgesetzt. Sofern sich der Lohn nicht um mehr als die Hälfte reduziert, ist bis Erreichen des Schlussalters auch die freiwillige Weiterversicherung auf dem vorherigen Lohnniveau möglich.

Die Anmeldung einer schrittweisen Pensionierung erfolgt durch den Arbeitgeber an uns. Sobald uns die Meldung vorliegt, nimmt unser Leistungsdienst direkt Kontakt mit Ihnen auf.
 

Vorzeitige Pensionierung

Ab dem 58. Lebensjahr ist eine vorzeitige Pensionierung möglich. Dabei muss die wegen der fehlenden Beitragsjahren entstehende Einbusse bei der Altersrente beachtet werden. Ein Einkauf in die Pensionskasse kann diese Problematik entschärfen oder beheben.

Die Anmeldung einer vorzeitigen Pensionierung erfolgt durch den Arbeitgeber an uns. Sobald uns die Meldung vorliegt, nimmt unser Leistungsdienst direkt Kontakt mit Ihnen auf.
 

Aufschub der Pensionierung

Bei mindestens teilweiser Fortführung der Erwerbstätigkeit kann die Pensionierung bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Das Altersguthaben wird in dieser Zeitspanne weiter verzinst.

Darüber hinaus ist die Weiterversicherung auf freiwilliger Basis auf dem weiterhin erzielten und versicherbaren Lohn möglich. Dies setzt die Bereitschaft des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin voraus, sich weiterhin an den Einzahlungen zu beteiligen. 

Renten- oder Kapitalbezug

Monatlich Rente beziehen oder das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal erhalten? Bei diesem Entscheid gilt es, möglichst früh die Vor- und Nachteile abzuwägen.

  • Der Rentenbezug bedeutet ein sicheres Einkommen bis ans Lebensende, für Sie und Ihre Hinterbliebenen.
  • Beim Kapitalbezug sind Sie flexibler: Sie verfügen frei über das gesamte Guthaben und entscheiden selbst, wie viel Sie wann ausgeben möchten. Sollte im Zeitpunkt des Todes noch ein Restkapital vorhanden sein, können Sie dieses vererben.
  • Eine Kombination aus dem Bezug eines Teilguthabens und einer Rente ist ebenfalls möglich.


Antrag auf Kapitalbezug

Der Antrag für einen Kapitalbezug muss bis spätestens zwei Monate vor dem Altersrücktritt eingereicht werden. Eine erfolgte Erklärung kann bis zwei Monate vor dem Altersrücktritt widerrufen werden.

Antrag auf Kapitaloption bei Pensionierung

 

Pensionierungsseminare

Unseren Versicherten ab dem Alter von 55 Jahren bieten wir Pensionierungsseminare an. In diesen Veranstaltungen erhalten Sie wertvolle Informationen und praktische Tipps, um sich frühzeitig und umfassend auf den Übergang in die Pensionierung vorzubereiten. Themen wie Finanzplanung, Rentenmodelle, Kapitalbezug, Steuern oder auch persönliche Lebensgestaltung im Ruhestand stehen dabei im Fokus.

Zum Kursangebot

 

Den Ruhestand geniessen

Mit dem Übergang in den Ruhestand beginnt ein neuer Lebensabschnitt – mehr Zeit für sich, für Familie, Reisen oder lang gehegte Pläne.

Damit Sie diese Zeit unbeschwert geniessen können, stehen wir Ihnen auch nach der Pensionierung weiterhin zuverlässig zur Seite. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu administrativen Themen, die im Ruhestand relevant sein können:

 

Wohnsitzwechsel

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie umziehen. Teilen Sie uns Ihre neue Adresse schriftlich mit – entweder per E-Mail oder per Post.

 

Änderung der Kontoangaben

Wenn Ihre Rente künftig auf ein neues Konto überwiesen werden soll, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontoangaben ebenfalls schriftlich mit – per E-Mail oder auf dem Postweg.

 

Kontakt

Stiftung Abendrot
Güterstrasse 133
Postfach
4002 Basel

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Datenschutzhinweis

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir sammeln Verhaltensdaten nur anonymisiert und nur zur Reichweitenmessung. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.