Bald ist es soweit: Ende Dezember wird erstmals die 13. AHV-Rente als Zuschlag zur Dezemberrente ausbezahlt. Ein willkommener «Zustupf» für alle Personen, die Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben.
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist aber noch nicht geklärt. Nach hitzigen Debatten haben sich beide Parlamentskammern für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte ausgesprochen. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Kosten – und auch nur, wenn das Stimmvolk die Erhöhung am 29. November 2026 an der Urne annimmt. Um die verbleibenden Kosten zu decken, sollen zusätzliche Massnahmen in die Reform AHV 2030 aufgenommen werden.
Auswirkungen der Reform AHV 2030 auf die berufliche Vorsorge
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Reform AHV 2030 eröffnet. Gemäss Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vom 28. Mai 2026 bezweckt die Reform, die AHV für die Jahre 2030 bis 2040 finanziell zu sichern und an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Der Anreiz zur Frühpensionierung in der beruflichen Vorsorge soll reduziert und die Erwerbsdauer verlängert werden.
Die wichtigsten Massnahmen mit Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge:
- Keine Erhöhung des AHV-Referenzalters (65 Jahre): Es ist jedoch eine schrittweise Anhebung des Mindestalters für die vorzeitige Pensionierung von 58 auf 63 Jahre in der 2. Säule vorgesehen. Dabei gilt eine Übergangsfrist.
- Anreize für längeres Arbeiten: Personen sollen auch nach dem Referenzalter versichert bleiben können, selbst bei einem Arbeitgeberwechsel. Neu kann die Austrittsleistung übertragen werden.
- Mehr Flexibilität: Altersleistungen können aufgeschoben oder teilweise bezogen werden, Beiträge lassen sich weiter äufnen («ansammeln»), und eine Reduktion des Arbeitspensums soll ohne Einbusse bei der Vorsorge möglich sein.
Die Vernehmlassung zur Reform lief bis am 11. September 2026. Über das weitere Vorgehen entscheidet zunächst das Parlament; nimmt es den Botschaftsentwurf an, hat abschliessend das Stimmvolk das letzte Wort.