Angebot & Vorteile

Optimal Vorsorgen

Sozial, ethisch und ökologisch. Diese Prinzipien leiten uns nicht nur beim Anlegen des uns anvertrauten Kapitals. Individuelle Vorsorgelösungen, fortschrittliche Leistungen und Transparenz über alle Bereiche hinweg sind für uns selbstverständlich.
 

Profitieren Sie von:

  • versichertenfreundlichen Leistungen über dem gesetzlichen Minimum
  • kompetenter und persönlicher Beratung
  • tiefen Verwaltungskosten
  • kurzen Verarbeitungszeiten
  • unserem praktischen Online-Portal

Standardisierte Vorsorgelösungen

Finden Sie unter unseren verschiedenen Vorsorgeplänen, die sich bereits seit vielen Jahren bewähren, die für Sie passende Lösung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern dabei, den für Sie und Ihre Mitarbeitenden am besten geeigneten Vorsorgeplan auszuwählen.
 

Factsheet Standardisierte Vorsorgelösungen

Individuelle Vorsorgelösungen

Die passende Altersvorsorge für unterschiedliche Lebensentwürfe: Mit individuellen Vorsorgeplänen bieten wir Unternehmen ab fünf Versicherten eine massgeschneiderte Lösung. Gern beraten wir Sie persönlich, um das für Sie optimale Vorsorgepaket zu definieren.
 

 

Fortschrittliche Leistungen

Seit vierzig Jahren setzen wir uns für Gleichstellung, Inklusion und Diversität ein. Ebenso viel Wert legen wir darauf, dass unser wirtschaftlicher Erfolg vollumfänglich unseren Versicherten zugute kommt. Kostenbewusstes Arbeiten und Transparenz sind für uns selbstverständlich.


Das unterscheidet uns von anderen Vorsorgeeinrichtungen:

  • Vollumfängliche Verzinsung der vor- oder überobligatorischen Altersguthaben
  • Gleicher Umwandlungssatz für die Berechnung des vor- oder überobligatorischen Teils der Rente
  • Partnerrente auch für unverheiratete Paare
  • Kinderbetreuungsrente beim Tod von Alleinerziehenden – zusätzlich zur Waisenrente

 

Gern beantworten unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten Ihre Fragen oder erstellen eine unverbindliche Offerte.

Offerte anfragen

Partnerrente für jedes Lebensmodell

Die Stiftung Abendrot war eine der ersten Schweizer Pensionskassen, die bereits seit 1992 bei nicht verheirateten Paaren – auch gleichgeschlechtlichen – dem oder der Hinterbliebenen eine Rente auszahlte.

Seit 2007 kann in der beruflichen Vorsorge auch bei einer eingetragenen Partnerschaft eine Hinterbliebenenrente ausgelöst werden. Bei Konkubinatspaaren werden Renten gemäss den reglementarischen Bestimmungen ausbezahlt.

Mehr Sicherheit für Alleinerziehende

Kinder von alleinerziehenden Eltern sind bei Abendrot zusätzlich geschützt. Sie erhalten beim Tod des alleinerziehenden Elternteils neben der Waisenrente eine zusätzliche Unterstützung in Höhe der Partnerrente – und zwar bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Damit kann besipielsweise der Aufwand für die Kinderbetreuung durch eine Drittperson gedeckt werden.

Unterstützung bei Krankheit

Die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden ist ein entscheidender Faktor für Ihren Unternehmenserfolg. Sie zu erhalten liegt im Interesse aller. Die Stiftung Abendrot unterstützt Sie, wenn Mitarbeitende krank und länger arbeitsunfähig werden. In Zusammenarbeit mit unserer Partnerin PKRück AG bieten wir Ihnen verschiedene unterstützende Angebote. 

Zu den Angeboten

Verzinsung des Alterskapitals

Das Altersguthaben der aktiven Versicherten wurde im Jahr 2024 mit 4.5 % verzinst.

Das Altersguthaben der Versicherten, die unter dem Jahr 2024 austreten oder in Pension gehen, wird ab dem 1.1.2024 mit 1.25 % verzinst.

Verwaltungskosten

Anzahl Versicherte Kostenschlüssel Max. Beitrag
1 – 19 0.35% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
20 – 99 0.30% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
100 – 199 0.25% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
200 – 249 0.20% vom AHV-Lohn + CHF 60.-/Person CHF 300.-
250 – 0.15% vom AHV-Lohn + CHF 50.-/Person CHF 300.-

Personalvorsorgekommissionen

Die Personalvorsorgekommission – eine Schnittstelle von zentraler Bedeutung zwischen der Stiftung Abendrot und den angeschlossenen Betrieben.

Jeder angeschlossene Betrieb bildet eine eigene Personalvorsorgekommission (PVK). Sie entscheidet über die Wahl des Vorsorgeplans für das Unternehmen. Zudem kontrolliert die PVK die Entrichtung der Pensionskassenbeiträge an die Stiftung Abendrot und ist dafür besorgt, dass die Anmeldung der zu versichernden Personen korrekt erfolgt. Weiter ist sie dafür zuständig, dass die Versicherten gut und schnell über Reglements- oder sonstige Änderungen informiert werden.

Welche Personen bilden in Ihrem Betrieb die Personalvorsorgekommission? Sind die Namen samt Mailadressen bei uns gemeldet? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Weitere Informationen

Datenschutzhinweis

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir sammeln Verhaltensdaten nur anonymisiert und nur zur Reichweitenmessung. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.