Wie entsteht ein Vorsorgeplan? Welche Spielräume bestehen für Unternehmen? Und welche gesetzlichen Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden? Mit diesen Fragen setzte sich der Stiftungsrat der Stiftung Abendrot an seiner letzten Sitzung im Rahmen einer vertieften Schulung auseinander.
Die Weiterbildung wurde von Nicole Valet, Leiterin des Vorsorgebereichs, durchgeführt. Sie vermittelte den Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten fundierte Einblicke in die Gestaltung von Vorsorgeplänen – ein wichtiges Thema für die strategische Führung einer Pensionskasse.
Als Gemeinschaftsstiftung betreut Abendrot zahlreiche angeschlossene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ganz unterschiedlichen Anforderungen an ihre berufliche Vorsorge. Entsprechend vielfältig sind die Vorsorgepläne: Während einige Unternehmen höhere Sparbeiträge oder Wahlmöglichkeiten für ihre Mitarbeitenden anbieten, legen andere besonderen Wert auf einen erweiterten Schutz bei Invalidität oder im Todesfall. Diese Vielfalt ist eine Stärke unserer Struktur und ermöglicht massgeschneiderte Vorsorgelösungen.
Wahlpläne bieten zusätzliche Flexibilität
Ein besonderer Fokus lag auf den sogenannten Wahlplänen. Sie erlauben es Versicherten, innerhalb eines festgelegten Rahmens ihre Sparbeiträge selbst zu bestimmen und damit den Aufbau ihres Altersguthabens aktiv mitzugestalten. Der Stiftungsrat erhielt einen Einblick in die gesetzlichen Vorgaben solcher Modelle – etwa hinsichtlich der möglichen Wahlstufen und der Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin einen höheren Beitragsanteil als die Arbeitnehmenden übernimmt.
Unabhängig von der Ausgestaltung eines Vorsorgeplans gilt stets das gesetzliche Minimum gemäss BVG. Um dessen Einhaltung sicherzustellen, führt Abendrot für jede versicherte Person eine sogenannte Schattenrechnung. Diese dokumentiert parallel zu den reglementarischen Leistungen die gesetzlichen Mindestansprüche.
Einblick in die praktische Umsetzung
Abgerundet wurde die Schulung mit einem Einblick in die praktische Umsetzung: Wie werden Vorsorgepläne in unserer Pensionskassensoftware hinterlegt und welche Parameter müssen dafür erfasst werden?
Die Schulung machte deutlich: Vorsorgepläne eröffnen Unternehmen vielfältige Gestaltungsspielräume, bewegen sich jedoch innerhalb klar definierter gesetzlicher Vorgaben und erfordern in ihrer Ausgestaltung fundiertes Fachwissen.