Unbezahlter Urlaub: So bleibt der Versicherungsschutz bestehen

Sich eine Auszeit vom Berufsalltag zu nehmen, steht bei vielen Arbeitnehmenden hoch im Kurs. Neben Erholung und neuer Energie bringt eine längere Pause jedoch auch organisatorische Fragen mit sich – insbesondere rund um den Versicherungsschutz.

Wer zwischen einem und zwölf Monaten unbezahlten Urlaub nimmt, riskiert ohne zusätzliche Massnahmen eine Lücke. Damit dies nicht passiert, müssen sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende rechtzeitig handeln.


Wichtige Pflichten für Arbeitgebende

  • Unbezahlten Urlaub 2–4 Wochen im Voraus bei Abendrot melden - rückwirkende Meldungen sind nicht möglich.
  • Mitarbeitende informieren, dass sie während eines unbezahlten Urlaubs für den Erhalt des Nichtberufsunfall-Schutzes eine Abredeversicherung nach UVG abschließen müssen – unabhängig davon, ob die Weiterversicherung Spar- und Risikobeiträge umfasst oder nur den Risikoschutz.

 

Wichtige Pflichten für Arbeitnehmende

  • Abredeversicherung nach UVG selbst abschliessen (bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers oder einem anderen Unfallversicherer). Achtung: Eine Unfallversicherung nach KVG (über die Krankenkasse) reicht nicht aus.
  • Eine Kopie der Police oder eine Bestätigung der Versicherung direkt bei Abendrot einreichen.


So bleibt der volle Versicherungsschutz auch während des unbezahlten Urlaubs gewährleistet.

Alle Details zum unbezahlten Urlaub: Infoblatt downloaden

Datenschutzhinweis

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir sammeln Verhaltensdaten nur anonymisiert und nur zur Reichweitenmessung. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.