Vorsorge im
Erwerbsleben

Wissenswertes für Erwerbstätige

Jeder Lebensweg ist geprägt von unterschiedlichen Ereignissen – geplanten und überraschenden. Nicht wenige davon beeinflussen Ihre berufliche Vorsorge. 

Wir begleiten unsere Versicherten vom Eintritt in die Pensionskasse bis zu ihrer Pensionierung durch alle Lebensphasen. Dabei unterstützen wir sie bei Fragen rund um ihre persönliche Vorsorge, sei es bei einem Stellenwechsel, für einen freiwilligem Einkauf oder bei Änderungen in der familiären Situation. 


Haben Sie Fragen? 
Kontaktieren Sie uns. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie. 


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Unsere Leistungen: Mehr als das gesetzliche Minimum

Seit unserer Gründung vor beinahe 40 Jahren sind wir Vorreiterin: Sowohl in nachhaltigen Anlagen als auch in fortschrittlichen Leistungen.

Wir legen die uns anvertrauten Gelder ausschliesslich in Wertschriften und Projekte an, die strengen Kriterien der Nachhaltigkeit genügen.

Mehr zu unseren Nachhaltigkeitsgrundsätzen
 

Was uns sonst noch von anderen Vorsorgeeinrichtungen unterscheidet:

  • Vollumfängliche Verzinsung Ihrer vor- oder überobligatorischen Altersguthaben
  • Voller Umwandlungssatz für die Berechnung des vor- oder überobligatorischen Teils Ihrer Rente
  • Pionierin in der Gleichstellung – Partnerrente auch für unverheiratete Paare 
    Die Stiftung Abendrot war eine der ersten Schweizer Pensionskassen, die bereits seit 1992 bei nicht verheirateten Paaren – auch gleichgeschlechtlichen – dem oder der Hinterbliebenen eine Rente auszahlte.
  • Mehr Sicherheit für Alleinerziehende – Kinderbetreuungsrente zusätzlich zur Waisenrente
    Kinder von alleinerziehenden Eltern sind bei Abendrot zusätzlich geschützt. Sie erhalten beim Tod des alleinerziehenden Elternteils neben der Waisenrente eine zusätzliche Unterstützung in Höhe der Partnerrente – und zwar bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Damit wird der Aufwand gedeckt für die Kinderbetreuung durch eine Drittperson.

Meine Pensionskasse

Wer ist versichert?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie bei uns versichert, wenn sich Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber der Stiftung Abendrot angeschlossen hat. Arbeitnehmende können die Pensionskasse nicht selber wählen.

Wer muss in die berufliche Vorsorge einzahlen?
In der Schweiz sind alle Personen, die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden und jährlich mehr als CHF 22'050.­­- verdienen verpflichtet, Pensionskassenbeiträge zu leisten. Ab dem 18. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr besteht dabei nur ein Risikoschutz für Tod und Invalidität, ab dem 25. Lebensjahr beginnt zusätzlich der Sparprozess für Ihre Altersvorsorge in der 2. Säule.

Wie wird die Beitragshöhe definiert?
Die Höhe der Risikoleistungen und der Sparbeiträge ist im vom Betrieb gewählten Vorsorgeplan definiert. Die Prämienaufteilung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden beträgt in der Regel je 50%. Oft übernehmen Arbeitgebende aber auch einen höheren Anteil.

Wie dies bei Ihnen geregelt ist, steht auf dem zu Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis dazugehörenden Vorsorgeplan. 

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Über unser Online-Portal haben Sie direkten Zugriff auf Ihr Versichertenkonto.

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Das Online-Portal – so funktionierts

Übertrag von Freizügigkeitsguthaben

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass Freizügigkeitsguthaben der bisherigen Pensionskasse sowie sämtliche Guthaben von Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen zwingend an die neue Pensionskasse überwiesen werden müssen.

Zusammen mit den Eintrittsunterlagen verschicken wir auch das Formular Übertrag von Freizügigkeitsguthaben inklusive dem entsprechenden QR-Einzahlungsschein.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihnen dieses Formular nicht vorliegt. Wir stellen es Ihnen zusammen mit einem persönlichen QR-Code zur Weiterleitung an die bisherige Vorsorgeeinrichtung gerne zu.

Einkauf in die Pensionskasse

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, Ihr Altersguthaben und Ihre Rentenleistungen zu erhöhen.

Der maximal mögliche Betrag steht auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis. Diese freiwilligen Beiträge sind zudem steuerlich begünstigt, das heisst Sie können sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie Vorbezüge für Wohneigentum in Anspruch genommen haben, ist ein Einkauf erst nach deren Rückzahlung möglich.
  • Wenn Sie geplant haben, Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, können Sie nur bis maximal drei Jahre vor Ihrer Pensionierung einkaufen.
     

Haben Sie Fragen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder senden Sie uns das Formular Einkaufsberechnung.

Wohneigentum oder Wohnbaugenossenschaft

Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenkapitals beim Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum einsetzen, zum Amortisieren einer Hypotheken verwenden oder damit Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft kaufen.

Hierfür lassen Sie sich Ihr Guthaben auszahlen oder Sie verpfänden es als Sicherheit. Sie können das Kapital auch für wertvermehrende Investitionen in Ihre Liegenschaft verwenden.

Gut zu wissen:

  • Den maximal möglichen Betrag finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.
  • Der Mindestbezug beträgt CHF 20'000 (Kein Mindestbezug beim Kauf von Wohnbaugenossenschafts-Anteilen).
  • Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich.
  • Die Finanzierung von Ferien- oder Zweitwohnungen mit dem Pensionskassenkapital ist nicht zulässig.  

Auf unserem Merkblatt finden sie alle wichtigen Information zur Wohneigentumsförderung. Bitte füllen Sie unser Antragsformular aus und senden Sie es uns zu.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon 061 269 90 20

 

Übrigens: Die Stiftung Abendrot bietet auch Hypothekardarlehen an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

Heirat oder Partnerschaft


Heirat oder eingetragene Partnerschaft

Wenn Sie heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen, ist es wichtig, dass auch Ihre Pensionskasse dies weiss. Wir sind verpflichtet, den Stand Ihres Altersguthabens zu diesem Zeitpunkt festzuhalten. Informieren Sie daher Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber. Dieser wiederum meldet uns die Änderung Ihres Zivilstandes.


Konkubinat und Lebensgemeinschaft

Leben Sie in einer Partnerschaft und möchten Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner als Begünstigte bzw. Begünstigten eintragen lassen? Dann füllen Sie die Begünstigungserklärung aus und lassen Sie uns diese zukommen.

Scheidung

Nehmen Sie bei einer bevorstehenden Scheidung Kontakt mit uns auf. Wir stellen Ihnen die Durchführbarkeitsbestätigung und die Scheidungsberechnung zu.

Alleinerziehend

Kinder von alleinerziehenden Eltern sind bei Abendrot zusätzlich geschützt. Sie erhalten beim Tod des alleinerziehenden Elternteils zusätzlich zur Waisenrente eine Kinderbetreuungsrente, solange ein Anspruch auf Waisenrente besteht. Diese deckt den Aufwand für die Kinderbetreuung durch eine Drittperson.

Krankheit

Eine ernsthafte Erkrankung kann jeden Menschen treffen. Und es gibt Situationen, in denen einem alles über den Kopf wächst und man es alleine einfach nicht mehr schafft. In beiden Fällen unterstützt Sie Abendrot diskret, einfühlsam und professionell.

Wir klären für Sie ab, ob Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen könnte und leiten passende Schritte ein, um Ihnen individuell zu helfen. Der Schutz Ihrer Daten hat dabei höchste Priorität: Wir behandeln Ihre Angaben absolut vertraulich und geben sie selbstverständlich nicht an Ihren Arbeitgeber weiter.


Die frühzeitige Meldung einer Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend, um helfen zu können.

Zögern Sie deshalb nicht. Wir sind für Sie da und begleiten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon 061 269 90 20 

«Sichere Rente, Mehrwert für die Gesellschaft – dafür setzen wir uns jeden Tag ein.»​​​​​​​

Datenschutzhinweis

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir sammeln Verhaltensdaten nur anonymisiert und nur zur Reichweitenmessung. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.