Eine sichere Rente für unsere Versicherten und Mehrwert für die Gesellschaft – weil wir Ihr Geld sinnvoll und rentabel zugleich anlegen.
Informationen für Arbeitnehmende
Sie sind erwerbstätig und bei der Stiftung Abendrot versichert? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Was wichtig ist für unsere Versicherten
Wer in einem Anstellungsverhältnis jährlich mehr als 22'050 CHF verdient, ist in der Schweiz verpflichtet, Pensionskassenbeiträge zu leisten. Ab Alter 18 bis zum vollendeten 24. Altersjahr besteht vorerst nur ein Risikoschutz, ab Alter 25 beginnt der Sparprozess.
Die Höhe der Risikoleistungen und der Sparbeiträge ist im vom Betrieb gewählten Vorsorgeplan definiert. Die Prämienaufteilung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden beträgt in der Regel je 50%. Oft übernehmen Arbeitgebende aber auch einen höheren Anteil.
Wie dies bei Ihnen geregelt ist, steht auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis resp. dem dazugehörenden Vorsorgeplan.
Übertrag von Freizügigkeitsguthaben
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass Freizügigkeitsguthaben der bisherigen Pensionskasse sowie sämtliche Guthaben von Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen zwingend an die neue Pensionskasse überwiesen werden müssen.
Mit den Eintrittsunterlagen verschicken wir das Formular «Übertrag von Freizügigkeitsguthaben» inkl. dem QR-Einzahlungsschein.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wir stellen Ihnen das Formular mit dem persönlichen QR-Code zur Weiterleitung an die bisherige Vorsorgeeinrichtung gerne zu.
Bei Krankheit
Jede/Jeder kann unvorhergesehen ernsthaft erkranken. Falls Sie krank werden sollten und nicht mehr in der Lage sind, zur Arbeit zu gehen oder wenn Sie Hilfe benötigen, weil Sie es alleine nicht mehr schaffen, dann unterstützt Sie die Stiftung Abendrot; dies diskret, einfühlsam und professionell. Wir klären für Sie ab, ob Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen könnte und leiten passende Schritte ein, um Sie individuell zu unterstützen. Der Schutz Ihrer Daten hat dabei höchste Priorität: Wir behandeln Ihre Angaben absolut vertraulich und geben sie selbstverständlich nicht an Ihren Arbeitgeber weiter. Eine frühzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend, um helfen zu können. Zögern Sie deshalb nicht. Wir sind für Sie da und begleiten Sie gerne.
Zudem finden Sie auf der Prävenstionswebsite der PKRück viele nützliche Tools und Informationen.
Einkauf
Wer in jungen Jahren wenig verdient hat, eine berufliche Auszeit nahm oder erst nach dem 25. Altersjahr einer Pensionskasse beigetreten ist, hat allenfalls einen ungenügenden Versicherungsschutz. Mit einem Einkauf in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, Ihr Altersguthaben durch individuelle Einzahlungen und Ihre Rentenleistungen zu erhöhen. Der maximal mögliche Betrag steht auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis. Diese freiwilligen Beiträge sind auch steuerlich interessant, denn Sie können sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder senden Sie uns das Formular Einkaufsberechnung.
Heirat oder Partnerschaft
Wenn Sie heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen, ist es wichtig, dass auch Ihre Pensionskasse dies weiss. Wir sind verpflichtet, den Stand Ihres Altersguthabens zu diesem Zeitpunkt festzuhalten. Informieren Sie daher Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber. Dieser wiederum meldet uns die Änderung Ihres Zivilstandes.
Leben Sie in einer Partnerschaft und möchten Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner als Begünstigte bzw. Begünstigten eintragen lassen, füllen Sie die <link file:337 _blank download>Begünstigungserklärung aus und lassen Sie uns diese zukommen.
Scheidung
Nehmen Sie bei einer bevorstehenden Scheidung Kontakt mit uns auf. Wir stellen Ihnen die Durchführbarkeitsbestätigung und die Scheidungsberechnung zu.
Alleinerziehend
Sind Sie alleinerziehend, erhalten Ihre Kinder im Todesfall bei der Stiftung Abendrot zusätzlich zur Waisenrente eine Kinderbetreuungsrente, solange ein Anspruch auf Waisenrente besteht.
Wohneigentum oder Wohnbaugenossenschaft
Sie können Ihr Pensionskassenkapital verwenden, um Wohneigentum zu erwerben, zu bauen oder Hypotheken zurückzuzahlen. Hierfür lassen Sie sich Ihr Guthaben auszahlen oder verpfänden es. Sie können das Kapital auch für wertvermehrende Investitionen verwenden. Den maximal möglichen Betrag finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.
Der Mindestbezug beträgt 20'000 CHF. Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich.
Auch der Kauf von Anteilen einer Wohnbaugenossenschaft ist möglich. In diesem Fall ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben.
Die Finanzierung von Ferien- oder Zweitwohnungen mit dem Pensionskassenkapital ist nicht zulässig.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.
Auf unserem Merkblatt finden sie alle wichtigen Information zur Wohneigentumsförderung. Bitte füllen Sie unser Antragsformular aus und senden Sie es uns zu.
Die Stiftung Abendrot bietet auch Hypothekardarlehen an.
Mein Vorsorgeausweis
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Frau | |||||||
Petra Muster | |||||||
Musterplatz 1 | |||||||
01.01.2024 | 4053 Basel | ||||||
VORSORGEAUSWEIS per 01.01.2024 | |||||||
Personaldaten | |||||||
Arbeitgeber/in | 5000 - Muster AG | ||||||
Versichertenkreis | Standard | ||||||
Versicherten-Nr. | 50000 | ||||||
SV-Nummer | 756.0000.0000.00 | Geburtsdatum | 16.02.1979 | ||||
Zivilstand | unbekannt | Eintritt in die Pensionskasse | 01.01.2014 | ||||
Heiratsdatum | - | Pensionierungsdatum | 29.02.2044 | ||||
Grunddaten | |||||||
Beschäftigungsgrad / Gemeldeter Jahreslohn (AHV-Lohn) | 80% | 80'000.00 | |||||
Versicherter Jahreslohn Sparen | 64'000.00 | ||||||
Versicherter Jahreslohn Risiko | 64'000.00 | ||||||
Vorhandenes Altersguthaben | 120'000.00 | ||||||
davon gemäss BVG | 90'000.00 | ||||||
Einlagen / Bezüge | |||||||
Eingang FZL | |||||||
01.01.2024 | |||||||
120'000.00 | |||||||
Finanzierung | Arbeitnehmer/in | Arbeitgeberer/in | Total | ||||
Sparbeiträge pro Jahr | 5'119.80 | 5'119.80 | 10'239.60 | ||||
Risikobeiträge pro Jahr | 480.00 | 480.00 | 960.00 | ||||
Verwaltungskosten pro Jahr | 150.00 | 150.00 | 300.00 | ||||
Gesamtkosten pro Monat | 479.15 | 479.15 | 958.30 | ||||
Einkaufsmöglichkeit / Vorbezug Wohneigentum | |||||||
Maximal möglicher Einkauf gemäss Reglement | 26'844.40 | ||||||
Bevor Sie einen Einkauf tätigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. | |||||||
Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum | 120'000.00 | ||||||
Projektion (bis zum reglementarischen Rücktrittsalter) | Total | davon gemäss BVG | |||||
Projiziertes Altersguthaben ohne Zins | 346'018.60 | 270'728.20 | |||||
Projiziertes Altersguthaben mit Zins 1.75% | 435'706.80 | 318'582.35 | |||||
Altersleistungen | Altersguthaben | davon BVG | Umwandlungssatz | Rente/Monat | Rente/Jahr | ||
Altersrente | Im Alter 58 | 306'422.35 | 226'960.00 | 4.20% | 1'072.50 | 12'870.00 | |
Im Alter 59 | 323'944.35 | 239'566.25 | 4.40% | 1'187.80 | 14'253.60 | ||
Im Alter 60 | 341'773.00 | 252'330.00 | 4.60% | 1'310.15 | 15'721.80 | ||
Im Alter 61 | 359'913.00 | 265'253.35 | 4.80% | 1'439.65 | 17'275.80 | ||
Im Alter 62 | 378'371.70 | 278'338.20 | 5.00% | 1'576.55 | 18'918.60 | ||
Im Alter 63 | 397'152.80 | 291'586.65 | 5.20% | 1'721.00 | 20'652.00 | ||
Im Alter 64 | 416'626.60 | 305'000.65 | 5.40% | 1'873.20 | 22'478.00 | ||
Im Alter 65 | 435'706.80 | 318'582.35 | 5.60% | 2'033.20 | 24'399.60 | ||
Alters-Kinderrente: 20% der Altersrente | 354.55 | 4'254.60 | |||||
Risikoleistungen | Rente/Monat | Rente/Jahr | |||||
Jährliche Invalidenrente nach Wartefrist 24 Monate | 2'133.35 | 25'600.20 | |||||
Invaliden-Kinderrente | 426.65 | 5'119.80 | |||||
Partnerrente | 1'280.00 | 15'360.00 | |||||
Waisenrente | 426.65 | 5'119.80 | |||||
Todesfallkapital (einmalig) | |||||||
Todesfallkapital gemäss Reglement | |||||||
Weitere Informationen | |||||||
Die Grundlage Ihrer Vorsorge bildet das Reglement. Sollten zwischen den hier gemachten Angaben und dem Reglement Differenzen bestehen, so ist das Reglement massgebend. Die Mindestleistung gemäss BVG sind im Alter sowie für die Risiken Tod und Invalidität in jedem Fall gewährleistet. | |||||||
Kapitalbezüge infolge Pensionierung (oder vorzeitiger Pensionierung) müssen spätestens 2 Monate vor dem Bezug mit dem Formular "Antrag auf Kapitaloption" angemeldet werden. | |||||||
Die Reglemente, Formulare und Merkblätter finden Sie auf unserer Website. | |||||||
Bitte beachten Sie, dass begünstigte Personen auf vorliegendem Vorsorgeausweis aufgeführt sind und überprüfen Sie die Korrektheit. Soll eine Person nicht mehr begünstigt werden, so teilen Sie uns dies bitte mit dem Formular 'Aufhebung der Begünstigungserklärung' mit. Eine neue Begünstigung ist mit dem Formular 'Begünstigungserklärung' einzureichen. |