Ein Ziel seit über 30 Jahren: unseren Versicherten mit nachhaltigen Anlagen eine sichere Rente garantieren und zugleich einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen.

Beeindruckende Zahlen

Die Stiftung Abendrot zählt zu den grösseren Pensionskassen der Schweiz. 1984 gegründet, umfasst sie heute über 1230 Unternehmen, vom kleinen Produktionsbetrieb bis zum grossen Dienstleistungsunternehmen. Das sind insgesamt über 14 100 aktiv Versicherte und gut 2 600 Rentenberechtigte.

Aktuelle Zahlen

Zahlen per Stichtag 31.12.2023:

  • Deckungsgrad: 112.6% (provisorisch)
  • kumulierte Performance: 3.6% (provisorisch)

Aktuelle Zinssätze:

  • Technischer Zinssatz per 31.12.2023: 1.75%
  • Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2023: 1.75%
  • Verzinsung der Altersguthaben für unterjährige Austritte und Pensionierungen 2024: 1.25%
  • Verzinsung der Arbeitgeberbeitragsreserve für das Jahr 2024: 0.5%
  • Verzinsung der freien Mittel für das Jahr 2024: 0.5%

2022 auf einen Blick

Die Stiftung Abendrot konnte sich im vergangenen, schwierigen, Jahr gut halten. Die Zahl der Versicherten erhöhte sich auf 14 120 (+614), die Zahl der angeschlossenen Betriebe sank leicht auf 1 232 (-4). Ende 2022 verwaltete die Stiftung Abendrot ein Vermögen von 2,554 Mia. CHF gegenüber 2,721 Mia. CHF Ende 2021. Die Performance per 31.12.2022 betrug -7.32%, der Deckungsgrad sank auf 111.9%, was immer noch ein stabiler Wert ist.

  31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
Anzahl Versicherte 14 120 13 506 +4.5%
Angeschlossene Betriebe 1 232 1 236 -0.3%
Prämien (in Mio. CHF) 106.6 102.0  
Bilanzsumme (in Mio. CHF) 2 554 2722  
Deckungsgrad 111.9% 121.4%  
Performance -7.3% 10.4%  
Versicherte Frauen 8 793 8 211 +7.1%
Versicherte Männer 5 327 5 292 +0.6%
Rentenbeziehende Personen 2 613 2 426 +7.7%

Versicherte und Rentenbeziehende

Anzahl Versicherte per 31.12.2022

Anzahl Rentenbeziehende per 31.12.2022

Bilanzsumme

Per 31.12.2022

In Mio. CHF

Deckungsgrad

Unser Deckungsgrad per 31.10.2023 beträgt 110.4%

Die Höhe des Deckungsgrads gibt an, wie gut das Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und den Rentenbezügern ist. 

Deckungsgrad unter 100%: Die Vorsorgeeinrichtung ist nicht in der Lage, mit den vorhandenen Mitteln alle heutigen und künftigen Verpflichtungen sofort zu erfüllen. In diesem Fall muss der Stiftungsrat Sanierungsmassnahmen zur Verbesserung des Deckungsgrads beschliessen.

Deckungsgrad über 100%: Die Vorsorgeeinrichtung kann Schwankungsreserven bilden. Die Höhe dieser Schwankungsreserven entscheidet über die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung. Je höher der Anteil der risikoreicheren Anlagen ist, desto höher müssen die Schwankungsreserven sein. Sie dienen vor allem dazu, Kursschwankungen im Anlagebereich – besonders bei Aktien – aufzufangen, ohne dass die Leistungen der versicherten Personen gefährdet werden.

Aufgrund ihrer Anlagestrategie legt jede Vorsorgeeinrichtung fest, in welcher Höhe Schwankungsreserven gebildet werden müssen. Sind genügend Schwankungsreserven vorhanden, kann der Stiftungsrat die Überschüsse zur Verbesserung der Leistungen der versicherten Personen verwenden. Dies kann durch eine höhere Verzinsung der Altersguthaben erfolgen.

Rentenumwandlungssatz

Mit dem Rentenumwandlungssatz (UWS) wird die Höhe der jährlichen Altersrente bestimmt; das bei der Pensionierung angesparte Kapital multipliziert mit dem UWS ergibt die jährliche Altersrente.

Die Stiftung Abendrot wendet einen umhüllenden UWS an. Dieser beträgt ab dem 01.01.2020 5.6%. Die gesetzlichen Leistungen (UWS 6.8% für den BVG-Kapitalanteil) sind in jedem Fall gewährleistet. Für die bereits vor dem 01.01.2020 bestehenden Anschlussverträge gelten Übergangsbestimmungen (Art. 20 und 81 Leistungsreglement) / (Übergangsbestimmungen PDF)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände der Stabilisierung der AHV zugestimmt und die Reform AHV 21 angenommen. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Reform beinhaltete u.a. auch eine Vereinheitlichung des Rücktrittsalters (das Gesetz spricht von Referenzalter) von Frauen und Männern. Für beide gilt das 65. Altersjahr als ordentliches Pensionierungsalter. Die Erhöhung des Rentenalters hat direkt Auswirkungen auf die Pensionskassen, die ebenfalls das Rentenalter der Frauen entsprechend anpassen müssen. Aktuell gilt bei der Stiftung Abendrot für Männer im Alter 65 und für Frauen im Alter 64 ein Rentenumwandlungssatz (UWS) von 5.6%. Die Angleichung des Rentenumwandlungssatzes wird wie folgt vorgenommen:

Jahr
Jahrgang
Referenzalter/ Rücktrittsalter
UWS
UWS Übergangsregelung Anschlüsse vor 1.1.2020
2024
1960
64 J.
5.6%
5.80%
2025
1961
64 J. 3 Mte.
5.6%
5.75%
2026
1962
64 J. 6 Mte.
5.6%
5.70%
2027
1963
64 J. 9 Mte
5.6%
5.65%
2028
1964
65 J.
5.6%
5.60%
         

Im Jahr 2028 wird die Angleichung des Rücktrittsalters und des Rentenumwandlungssatzes abgeschlossen sein.
Im Vorsorgeausweis per 1.1.2024, der anfangs Jahr verschickt wird, werden diese Anpassungen berücksichtigt sein.

Haben Sie dazu Fragen? Gerne stehen wir zur Verfügung: T 061 269 90 20, stiftung @ abendrot.ch

Verwaltungskosten

Anzahl Versicherte Kostenschlüssel Max. Beitrag
1 – 19 0.35% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
20 – 99 0.30% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
100 – 199 0.25% vom AHV-Lohn + CHF 70.-/Person CHF 300.-
200 – 249 0.20% vom AHV-Lohn + CHF 60.-/Person CHF 300.-
250 – 0.15% vom AHV-Lohn + CHF 50.-/Person CHF 300.-

 

T 061 269 90 20
stiftung @ abendrot.ch

Stiftung Abendrot
Die nachhaltige Pensionskasse
Güterstrasse 133
Postfach
4002 Basel

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