Können wir unseren Vorsorgeplan später anpassen?

Ja. Risikoleistungen, versicherte Löhne und die Finanzierung lassen sich an die aktuelle Situation Ihres Unternehmens anpassen. Ab fünf Versicherten ist auch der Wechsel von einer standardisierten zu einer individuellen Vorsorgelösung möglich. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt das Infoblatt «Vorsorgeplan optimieren».

Eine Änderung des Vorsorgeplans tritt jeweils auf den 1. Januar in Kraft. Nach einer Beratung erhalten Sie von uns eine Offerte mit Vergleichsberechnung, die zeigt, wie sich die Änderung auswirkt. Über den Vorsorgeplan entscheidet die Personalvorsorgekommission Ihres Betriebs. Sie muss die Vertragsdokumente bis spätestens 30. November unterzeichnen, damit die Änderung per 1. Januar des Folgejahres umgesetzt werden kann.

 

 

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