Bundesrat will Brokerkosten eindämmen

Jedes Jahr bezahlen Pensionskassen rund 300 Millionen Franken an Broker. Dieser Betrag wird durch alle angeschlossenen Betriebe bezahlt, obwohl nicht alle von Brokerleistungen profitieren. Nun kündigt der Bundesrat gesetzliche Anpassungen an und möchte das System revidieren. Die Stiftung Abendrot hat das Problem bereits vor Jahren erkannt und Lösungen erarbeitet.

Die berufliche Vorsorge kann komplex sein. Deshalb holen sich viele Betriebe Unterstützung bei Brokern, die für sie eine passende Pensionskassenlösung suchen. Für die Betriebe ist dieser Service meist kostenlos, die Broker werden für ihre Leistungen durch die Pensionskassen entschädigt. Das führt dazu, dass die Broker indirekt von allen angeschlossenen Betrieben bezahlt werden – unabhängig davon ob sie die Leistungen in Anspruch nehmen.

Das ist ein ungerechtes System. Die Stiftung Abendrot hat deshalb bereits 2016 eine Regelung für Broker eingeführt. Diese umfasst im Wesentlichen drei Punkte:

  • Die Stiftung Abendrot bezahlt grundsätzlich nur einmalige Abschlussprovisionen. Wiederkehrende Zahlungen müssen schriftlich bewilligt werden und sind an klare Bedingungen geknüpft. 
  • Sowohl einmalige wie wiederkehrende Zahlungen werden dem verursachenden Betrieb transparent ausgewiesen.
  • Arbeitgebende, die Brokerleistungen in Anspruch nehmen, bezahlen einen moderaten Brokerzuschlag.

Dank dieser Regelung können die Kosten gerechter verteilt werden. Noch besser wäre es, wenn die Broker ihre Leistungen direkt den Betrieben – also den Auftraggebern – verrechnen würden. Damit könnte vollständige Kostentransparenz hergestellt werden.

Der Bundesrat sieht ebenfalls Handlungsbedarf und wird die gesetzlichen Grundlagen entsprechend überarbeiten. Möglicherweise bahnt sich ein Paradigmenwechsel an. Wir warten gespannt auf die konkreten Änderungen und wissen, dass wir für die Zwischenzeit eine gute Lösung im Umgang mit Brokern haben.

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