Neue Rückversicherungslösung ab 2026

Ab 1. Januar 2026 setzt Abendrot auf ein neues Rückversicherungsmodell. Bisher waren die Risiken Tod und Invalidität vollständig über eine kongruente Rückdeckung bei der PKRück AG abgesichert. Neu werden nur noch Spitzenrisiken in Form einer Excess-of-Loss-Versicherung bei der Zurich Versicherung rückgedeckt. Die verbleibenden Risiken kann Abendrot aufgrund der heutigen Grösse selbst tragen.

Mit der Umstellung werden neue Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ab 2026 nicht mehr an die PKRück AG weitergegeben, sondern bei Abendrot intern bearbeitet. Details zum Ablauf im Falle von Arbeitsunfähigkeiten und zu unserem Case Management finden Sie hier.

Die Fachseminare an der Hochschule Luzern sowie das PKTel-Angebot der PKRück AG stehen den Versicherten von Abendrot nach wie vor kostenlos zur Verfügung. Und auch die bewährten Fachtagungen für Personalverantwortliche werden wir weiterhin in Zusammenarbeit mit der PKRück AG durchführen. 

Für unsere Versicherten ergeben sich durch die neue Rückversicherungslösung somit keine direkten Änderungen. Das Meldeverfahren bleibt unverändert und Leistungsfälle, die vor dem 1. Januar 2026 eingetreten sind, bleiben weiterhin bei der PKRück rückversichert. 

Abendrot freut sich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Partnerinnen und Partnern und darauf, auch künftig von der langjährigen Erfahrung der PKRück AG zu profitieren.

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