Die schriftliche Delegiertenversammlung 2020 hat stattgefunden

Die 36. Delegiertenversammlung der Stiftung Abendrot hat wegen der unsicheren Lage mit dem Corona-Virus dieses Jahr auf dem schriftlichen Weg stattgefunden. Die VertreterInnen der Betriebe haben ihre Stimmen bei Herrn Dr. Stefan Schönberger eingereicht. Am 17.9.2020 fand die Auszählung der Stimmen unter Aufsicht des Notars statt.

Im Protokoll und der dazugehörenden Resultate-Tabelle sind alle Beschlüsse und Wahlergebnisse detailliert nachzulesen. 

Wahl- und Abstimmungsresultate:
Trakt. 1:
Das Protokoll der 35. Delegiertenversammlung wurde genehmigt.
Trakt. 2:
Der Geschäftsbericht 2019 (ohne Jahresrechnung) wurde genehmigt.
Trakt. 3:
Der Verwaltungskostenbeitrag 2021 wurde genehmigt.
Trakt. 4:
Als Suppleantin Arbeitnehmende wurde Frau Annette Puglia-Egloff gewählt.
Als Suppleantin Arbeitgebende wurde Frau Martina Pongratz gewählt.

Der Stiftungsrat setzt sich für die Amtsperiode 2021 – 2023 wie folgt zusammen:

Vertretende Arbeitgebende:
- Simone Emmel, Anwaltsgemeinschaft Basel, bisher
- Werner Hartmann, Hartmann Architekten AG, bisher
- Maria Iannino Gerber, Amarena AG, bisher
- Claudio Miozzari, Miozzari + Co GmbH, bisher Suppleant
- Suppleantin: Martina Pongratz, Stiftung Rheinleben, neu

Vertretende Arbeitnehmende:
- Sandro Furrer, Verein Lernwerk, bisher AG-Vertreter
- Markus Staub, Max Havelaar-Stiftung, bisher
- Martina Suter, Löwenfeld Beteiligungen AG, bisher
- Cornelia Geiser, comm.versa GmbH, bisher
- Suppleantin: Annette Puglia-Egloff, Fondation Cap Loisirs, neu

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Die Delegierten hatten im Vorfeld der DV die Gelegenheit, schriftlich Fragen zum Geschäftsbericht und zur Jahresrechnung 2019 zu stellen. Folgende Fragen wurden gestellt und wie folgt von der Geschäftsleitung der Stiftung Abendrot beantwortet:

  • Der Aktienanteil ist mit 30% nicht unbedeutend. Mit welcher Kurs-Prognose rechnet die Abendrot in den kommenden 12 Monaten in Anbetracht der Covidkrise? Wurden Anpassungen im Portfolio vorgenommen/sind solche vorgesehen?

    Abendrot macht keine Kurs-Prognosen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass Aktien als Realwerte in absehbarer Zukunft und in Anbetracht der weiterhin zunehmenden Geldschwemme der Zentralbanken einen wichtigen strategischen Baustein zur Vermögenserhaltung darstellen. Zudem werden über Dividendenzahlungen laufend Cash-Flows generiert, welche einen wichtigen Teil zur Rendite beitragen. Taktisch wird die Aktien-Quote jeweils angepasst, wenn gewisse Bandbreiten unter- oder überschritten werden. Dies erfolgt im Rahmen eines automatischen und vordefinierten Rebalancing-Prozesses der im Laufe der Covid-Krise zu einem Nachkauf von Aktien führte. Anderweitige taktische Änderungen aufgrund der Covid-Krise sind nicht vorgesehen.
  • Wie weit ist die Abendrot mit ihrem Engagement, alle Investitionen im Bereich fossiler Energieträger abzustossen?

    Die Stiftung Abendrot hat die Initiative "fossil free" Ende 2016 mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren unterzeichnet, ist aber bereits seit 2017 "fossil free".
  • Der Klimaverträglichkeits-Pilottest von BAFU und Co. ist spannend, aber für die Leserschaft nicht ganz klar. Warum wurden von den Anlagen der Stiftung Abendrot von rund CHF 1.7 Mia. nur rund 5% durch die Studie erfasst und nur rund 2% überhaupt bewertet? Sind aussagekräftigere Studien geplant?

    Diese Frage trifft den Nagel auf den Kopf! Im ersten Pilottest des BAFU von 2017 wurde durch die Testanlage effektiv nur ein Bruchteil der Aktienanlagen der Pensionskassen erfasst. Dadurch und durch die strikte Beschränkung auf ein vordefiniertes Szenario (2 Grad-Benchmark) wurde die Aussagekraft der Resultate stark eingeschränkt. Dies versuchten wir einerseits auf unserer Website zu erläutern (die Nachhaltigkeit der Stiftung Abendrot konnte in der Studie nicht adäquat berücksichtigt werden) und anderseits beim BAFU zu problematisieren. Der neue Klimaverträglichkeitstest 2020 trägt vielen unserer Anliegen Rechnung und wir erwarten von der diesjährigen Studie einen deutlich besseren Informationsgehalt.
  • Wir sind interessiert an einer Gegenüberstellung der von den Versicherten bezahlten Verwaltungskosten und dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.

    Die Zahlen sind aus der Jahresrechnung 2019 ersichtlich:
VerwaltungsaufwandCHF 3'836'264.-
Verwaltungsaufwand RückversicherungCHF 637'331.-
Total Verwaltungskosten 2019CHF 4'473'595.-
./. Einnahmen Verwaltungskosten CHF 3'346'705.-
Verwaltungskosten z. L. BetriebsrechnungCHF 1'126'890.-
  • Ist es statutenkonform, dass der Stiftungsrat jeweils still gewählt wird, wenn es nicht mehr Kandidaturen als Sitze gibt? Wenn ja, ist das noch zeitgemäss, insbesondere, wenn wie jetzt jemand vom Arbeitgeber- zum Arbeitnehmervertreter wird? Für uns ist das nicht sehr demokratisch, auch wenn wir keinen Anlass sehen, etwas an der Zusammensetzung des Stiftungsrats zu ändern.

    Gemäss Artikel 8, Absatz 2, des Organisationsreglements ist die stille Wahl reglementskonform. Um das vorhandene Wissen im Stiftungsrat zu erhalten, wurde bis anhin ein Statuswechsel innerhalb des Stiftungsrates immer so gehandhabt, so dass ein Statuswechsel nicht zu einem Verlust des Mandates geführt hat, sofern dies von den Vakanzen möglich war. Wir hatten schon früher Wechsel vom Arbeitnehmer- zum Arbeitgeberstatus zu verzeichnen. Dies ist jedoch das erste Mal, dass es in der umgekehrten Richtung erfolgt und wir verstehen Ihre Bedenken. Wir haben die Problematik der stillen Wahl und des Statuswechsels jedoch bereits im Vorfeld erkannt und thematisiert und werden das Organisationsreglement entsprechend überarbeiten.

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