

Wer ist versichert?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie bei uns versichert, wenn sich Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber der Stiftung Abendrot angeschlossen hat. Arbeitnehmende können die Pensionskasse nicht selber wählen.
Sichere Rente, Mehrwert für die Gesellschaft
Seit unserer Gründung vor über 35 Jahren verfolgen wir das gleiche Ziel: unseren Versicherten mit nachhaltigen Anlagen eine sichere Rente garantieren und zugleich gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Wir legen die uns anvertrauten Gelder ausschliesslich in Wertschriften und Projekte an, die strengen Kriterien der Nachhaltigkeit genügen.
Mehr als das gesetzliche Minimum
Was uns von anderen Vorsorgeeinrichtungen unterscheidet:
- vollumfängliche Verzinsung Ihrer vor- oder überobligatorischen Altersguthaben
- voller Umwandlungssatz für die Berechnung des vor- oder überobligatorischen Teils Ihrer Rente
- Partnerrente auch für unverheiratete Paare
- Kinderbetreuungsrente beim Tod von Alleinerziehenden – zusätzlich zur Waisenrente
Mehr Sicherheit für Alleinerziehende
Kinder von alleinerziehenden Eltern sind bei Abendrot zusätzlich geschützt. Sie erhalten beim Tod des alleinerziehenden Elternteils neben der Waisenrente eine zusätzliche Unterstützung in Höhe der Partnerrente – und zwar bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Damit wird der Aufwand gedeckt für die Kinderbetreuung durch eine Drittperson.
Verzinsung des Alterskapitals
Das Altersguthaben der aktiven Versicherten wurde im Jahr 2021 mit 5% verzinst.
Das Altersguthaben der Versicherten, die unter dem Jahr 2022 austreten oder in Pension gehen, wird ab dem 1.1.2022 mit 1% verzinst.
Der Stiftungsrat wird Ende 2022 aufgrund des Jahresergebnisses den Zinssatz für die Verzinsung des Altersguthabens der am 31.12.2022 noch in der Stiftung versicherten Personen bestimmen.