Abendrot Newsletter 45 / Mai 2016

Neues aus der Stiftung

Kennzahlen 2015: Die Bilanzsumme der Stiftung Abendrot belief sich Ende 2015 auf 1,466 Mia. Franken (2014: 1,358 Mia.). Die erzielte Performance betrug 1% und der Deckungsgrad lag bei 107,1%.

Performance 1. Quartal 2016: Nach den negativen Performances der Monate Januar und Februar verschaffte der März mit einem positiven Ergebnis von 0,84% einen Lichtblick in den Wertschriftenanlagen. Das erfreuliche Ergebnis war auf die Aktien CH und Emerging Markets zurückzuführen. Per 31.3.2016 betrug die Gesamtperformance -0,33%.

Geldanlagen

Geschäfte mit der Rüstungsindustrie: Verschiedentlich wird in den Medien thematisiert, dass Banken und auch Pensionskassen mit Investitionen in der Rüstungsindustrie «Bombengeschäfte» machen. Es werden gewinnbringend Waffen exportiert, die Leidtragenden dieser Geschäfte sind jedoch in Europa nicht erwünscht. Die Stiftung Abendrot schliesst seit der Gründung Geldanlagen in der Waffen-, Kriegs- und Atomindustrie aus.

Wichtiges aus der Stiftung Abendrot

Frist für Kapitalauszahlung im Alter nicht verpassen! Wird bei Pensionierung eine Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform gewünscht, so muss der schriftliche Antrag spätestens 6 Monate vor Altersrücktritt bei der Stiftung eingetroffen sein. Die Höhe des Kapitalbezugs kann frei gewählt werden (z.B. ein fixer Betrag von CHF 50'000 oder ein prozentualer Anteil. Auch ist die Auszahlung von 100% möglich).

Der Antrag auf Kapitalauszahlung ist unwiderruflich! Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Website: Antrag auf Kapitaloption. Für Bezüger/Innen einer IV-Rente ist ein Kapitalbezug auf dem invalidisierten Teil nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn der die Invalidität begründenden Arbeitsunfähigkeit eingereicht worden ist. Es gelten im Übrigen die reglementarischen Bestimmungen.

Statistik zu Kapitalauszahlungen: Im Jahr 2015 haben sich von 186 Neurentnern 57 (31%) für den Bezug des gesamten Alterskapitals entschieden und 12 (6%) für einen Teilkapitalbezug. Dabei lässt sich sagen, dass je kleiner das vorhandene Altersguthaben war, desto eher wurde dieses als Kapital bezogen.

Begünstigung von Personen auf Leistungen im Tod: Wie sind Ihre persönlichen Verhältnisse? Sind Sie nicht verheiratet und leben Sie nicht in eingetragener Partnerschaft? Bitte lesen Sie weiter! Es besteht dann die Möglichkeit, dass Sie eine Begünstigung anmelden (oder evtl. anpassen) müssen:

  • Wenn Sie im Konkubinat (gleicher Haushalt vorausgesetzt) leben und Ihre/n Partner/In begünstigen wollen.

Wird keine Partnerrente für verheiratete oder im Konkubinat lebende Personen fällig, wird die Hälfte des angesparten Altersguthabens ausbezahlt. Auf dieses können folgende Personen begünstigt werden:

  • In erheblichem Masse unterstützte Personen (materielle/finanzielle Unterstützung notwendig)
  • Kinder, Eltern oder Geschwister
  • Ohne Begünstigung gilt automatisch die reglementarische Anspruchsberechtigung: 1. Alle Kinder zu gleichen Teilen, 2. Eltern zu gleichen Teilen, 3. Alle Geschwister zu gleichen Teilen.

Nähere Angaben und das Formular zur Anmeldung einer Begünstigung finden Sie auf unserer Website: Begünstigungserklärung. Es gelten im Übrigen die reglementarischen Bestimmungen. Bei Fragen sind wir gerne telefonisch für Sie da.

Immobilien
 

Mehrfamilienhaus Biel-Fröhlisberg Die Baubewilligung für das Neubauprojekt der beiden Mehrfamilienhäuser Biel-Fröhlisberg ist anfangs Jahr erteilt worden. Projektiert sind 41 Generationen-Wohnungen in der Grösse von 2,5 – 5,5 Zimmer. Mit dem Erhalt der Bewilligung konnten die Bauarbeiten gestartet werden und nehmen sichtbare Konturen an. Die beiden Untergeschosse sind erstellt, die Bodenplatten Erdgeschoss zum Teil bereits betoniert. Die Fertigstellung ist für Mai 2017 vorgesehen. Das Anlagevolumen beläuft sich auf rund 13 Millionen Franken.

Veranstaltungen

Save the Date Delegiertenversammlung 2016:  Die Delegiertenversammlung der Stiftung Abendrot findet am Donnerstag, 15. September 2016 nachmittags im Neuen Theater in Dornach statt. Die Einladung mit dem Geschäftsbericht wird in der zweiten Augusthälfte versandt.

Versichertenkurs: Der nächste Versicherungskurs, der Ihnen alle Fragen zu Ihrer beruflichen Vorsorge beantwortet, findet am Dienstag, 28. Juni 2016, von 17 bis 19.30 bei der Stiftung Abendrot in Basel statt. Er wird ab sechs Teilnehmenden durchgeführt. Der Versichertenkurs kann auf Wunsch und nach Absprache auch in Ihrem Betrieb stattfinden. Anmeldung an Stiftung Abendrot: stiftung@abendrot.ch

Ihr Betrieb auf unserer Website: Auf der Website der Stiftung Abendrot besteht die Möglichkeit für angeschlossene Firmen, einen Link zu ihrer Website zu platzieren, verbunden mit einem kurzen Slogan wie: Abendrot – die nachhaltige Pensionskasse  www. abendrot.ch Senden Sie uns per Mail Ihren Slogan und Ihre Webadresse – wir laden periodisch die Links! stiftung@abendrot.ch
Basel, 17.5.2016                                                          Newsletter abonnieren oder abbestellen: klicken Sie hier