Abendrot Newsletter 46 / Juli 2016

Neues aus der Stiftung

Brexit: Am Freitag, 24. Juni 2016, wurde der Entscheid der Briten bekannt, aus der EU auszutreten. Durch die Bekanntgabe des Entscheides verlor der Swiss Market Index zu Beginn des Tages 6,5%, um sich dann im Verlaufe des Freitages wieder zu erholen. Am Ende des Tages stand ein Minus von 3,4%.

Der Anlageausschuss Wertschriften hat sich bereits im Vorfeld der Abstimmung mit dem Thema Brexit/Bremain und mit den möglichen Auswirkungen auf die Wertschriftenanlagen der Stiftung Abendrot auseinandergesetzt. Für beide Ausgänge der Abstimmungen wurden die sich daraus ergebenden Handlungen definiert.

Im Vorfeld der Abstimmung hat die Stiftung Abendrot ihr Engagement in festverzinsliche Werte reduziert. Am Tag der Bekanntgabe des Abstimmungsresultates wurde ein Teil der Liquidität dazu benutzt, die kurzfristige Baisse im Aktienmarkt zu nutzen und CHF 10 Mio. in nachhaltige Schweizer Aktien zu investieren.

Stimmrechtsverhalten an Generalversammlungen: Gemäss dem Anlagereglement der Stiftung Abendrot werden die Aktionärsstimmrechte sämtlicher Schweizer Unternehmen, die in der Schweiz oder im Ausland kotiert sind, systematisch im Interesse der Versicherten ausgeübt, und zwar in dem Sinne, dass es dem dauernden Gedeihen der Stiftung Abendrot dient. Die Stimmrechte werden von Ethos wahrgenommen: Bericht Ethos
 

Aus der Welt der beruflichen Vorsorge

BVG-Grenzbeträge: Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1.1.2017 unverändert zu lassen. Die Renten aus der 1. Säule werden nur angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Dies ist für das Jahr 2017 nicht der Fall. Die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge bleiben daher im 2017 ebenfalls unverändert.

Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Per 1.1.2017 treten die neuen Regelungen im Zusammenhang mit dem Vorsorgeausgleich bei Scheidung in Kraft. Folgendes ändert sich:

  • Neu wird auch eine Teilung vorgenommen, wenn ein Ehegatte bereits pensioniert ist oder von der Pensionskasse eine Invalidenrente bezieht.
  • Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen müssen der Zentralstelle 2. Säule periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben melden. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Guthaben der 2. Säule bei einer Scheidung berücksichtigt werden.
  • Neu gilt der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens als Grundlage für die Berechnung und nicht mehr das Datum der Scheidung.
     

Wichtiges aus der Stiftung Abendrot

Wissenswertes zur Pensionierung: Eine Pensionierung kann ab Alter 58 bis Alter 70 in maximal drei Schritten erfolgen. Eine Teilpensionierung ist somit zweimalig möglich und bedingt eine Reduktion von mindestens 20 Prozent des versicherten Pensums. Der Rentenumwandlungssatz wird je nach Zeitpunkt der Pensionierung gekürzt oder erhöht. Auf jeder dieser Pensionierungsstufen kann auch ein Kapitalbezug gewählt werden (sechsmonatige Frist für Einreichen der unwiderruflichen Erklärung beachten!).

Weiter besteht die Möglichkeit, trotz Pensenreduktion das gesamte Altersguthaben in der Vorsorgeeinrichtung zu lassen (also ohne Teilpensionierung), solange die planmässige Eintrittsschwelle für eine Weiterversicherung nicht unterschritten wird. Versicherte Personen, deren Lohn sich nach Alter 58 infolge teilweisem Altersrücktritt um höchstens die Hälfte reduziert, können zudem die Vorsorge für den bisher versicherten Lohn bis zum Rentenalter 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) weiterführen.

Versicherte Personen können ab Alter 50 im Hinblick auf eine vorzeitige Pensionierung zusätzliche Einkäufe tätigen, um Kürzungen der Altersleistungen ganz oder teilweise auszugleichen.

Es gelten im Übrigen die reglementarischen Bestimmungen. Fragen werden wir gerne auch telefonisch beantworten.
 

Sonstiges
 

Stimmen Sie für uns ab! Der VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung verleiht zum ersten Mal den Preis für sozialpartnerschaftliche Entwicklungen in der 2. Säule. Die Stiftung Abendrot ist für ihr Engagement in der ehemaligen Industriebrache «Lagerplatz» in Winterthur neben sechs anderen Vorsorgeeinrichtungen nominiert worden. Sie bestimmen mit, wer gewinnt und können ebenfalls gewinnen, z.B. eine Pilatus-Rundfahrt, Kino- und Konzerttickets sowie Gutscheine für Veranstaltungen des VPS. Abstimmen können Sie bis 30. August 2016 auf der Website www.schweizerpersonalvorsorge.ch


Events

Delegiertenversammlung 2016 / Save the date! Die Delegiertenversammlung der Stiftung Abendrot findet am Donnerstag, 15. September 2016 nachmittags im neuestheater.ch in Dornach statt. Die Einladung mit dem Geschäftsbericht wird in der zweiten Augusthälfte versandt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in diesem Jahr zwei Suppleanten/innen sowohl als Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeber-Vertreter/in gewählt werden.

Abendrot-Versichertenkurs: Der nächste Versicherungskurs, der Ihnen alle Fragen zu Ihrer beruflichen Vorsorge beantwortet, findet am Dienstag, 15. November 2016, von 17 bis 19.30 bei der Stiftung Abendrot in Basel statt. Er wird ab sechs Teilnehmenden durchgeführt. Der Versichertenkurs kann auf Wunsch und nach Absprache auch in Ihrem Betrieb stattfinden. Anmeldung an Stiftung Abendrot: stiftung@abendrot.ch

Ihr Betrieb auf unserer Website: Auf der Website der Stiftung Abendrot besteht die Möglichkeit für angeschlossene Firmen, einen Link zu ihrer Website zu platzieren, verbunden mit einem kurzen Slogan wie: Abendrot – die nachhaltige Pensionskasse  www. abendrot.ch Senden Sie uns per Mail Ihren Slogan und Ihre Webadresse – wir laden periodisch die Links! stiftung@abendrot.ch
Basel, 19.7.2016                                                          Newsletter abonnieren oder abbestellen: klicken Sie hier