Gemeldeter Jahreslohn

Vom Arbeitgeber gemeldeter Bruttolohn. Er stellt die Basis für alle Berechnungen dar.

Versicherter Jahreslohn Sparen

Der Bruttolohn minus den allfälligen Koordinationsabzug ergibt den versicherten Lohn. Auf diesem Lohn werden die Sparbeiträge berechnet. Je nach gewähltem Vorsorgeplan kann dieser auf eine bestimmte Höhe limitiert sein.

Versicherter Jahreslohn Risiko

Der Bruttolohn minus den allfälligen Koordinationsabzug ergibt den versicherten Lohn. Auf diesem Lohn werden die Risikobeiträge sowie die Leistungen bei Tod und Invalidität (Risikoleistungen) berechnet. Je nach gewähltem Vorsorgeplan kann dieser auf eine bestimmte Höhe begrenzt sein.

Vorhandenes Altersguthaben

Das Altersguthaben (obligatorischer und überobligatorischer Anteil), das sich per Stichtag auf dem persönlichen Konto der versicherten Person befindet und bei einem Austritt aus der Pensionskasse als Freizügigkeitsleistung zur Auszahlung gelangt.

Altersguthaben gemäss BVG

Das gesetzlich vorgeschriebene Sparkapital (obligatorischer Anteil). Die Pensionskasse führt diesen Wert im Hintergrund in einer sogenannten Schattenrechnung. Bei einem Kassenwechsel wird dieser Wert der neuen Vorsorgeeinrichtung mitgeteilt.

Einlagen/Bezüge

Einlagen können eingebrachte Freizügigkeitsleistungen, freiwillige Einkäufe, Überträge aus Scheidungen, Arbeitgebereinlagen, Freie Mittel sowie Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentum sein. Bei den Bezügen handelt es sich um Vorbezüge für Wohneigentum oder Auszahlungen aufgrund einer Scheidung.

Sparbeiträge

Dies sind die aktuellen Spargutschriften, die dem persönlichen Konto gutgeschrieben werden. Je nach Vorsorgeplan können die Prozentsätze der Sparbeiträge variieren.

Risikobeiträge

Mit dieser Prämie werden die Risiken Tod und Invalidität gedeckt. Der Prozentsatz des Risikobeitrags ist abhängig von der Höhe der versicherten Risikoleistungen.

Verwaltungskosten

Die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden separat ausgewiesen und betragen CHF 100 plus 0.35% des AHV-Lohns, bei einem Maximalbetrag von CHF 450. Bei Betrieben ab 50 Versicherten reduziert sich der prozentuale Anteil. Über den Verwaltungskostenbeitrag wird jährlich an der Delegiertenversammlung abgestimmt.

Einkauf

Beitragslücken entstehen aufgrund fehlender Beitragsjahre oder Lohnänderungen und können mit freiwilligen Einkäufen ausgeglichen werden. Diese Einkäufe können in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Vor einem allfälligen Einkauf nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Vorbezug für Wohneigentum

Zum Bau und Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum kann maximal der ausgewiesene Betrag bezogen oder verpfändet werden (Mindestbetrag CHF 20'000).

Projiziertes Altersguthaben ohne Zins

Voraussichtlicher Stand des Alterskapitals zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung bei unverändertem versicherten Lohn und ohne künftige Verzinsung. Bei Vorsorgeplänen mit Risikoleistungen gemäss BVG berechnet sich die Invalidenrente vom projizierten Altersguthaben ohne Zins x Umwandlungssatz. Dieser Betrag verändert sich jährlich.

Projiziertes Altersguthaben mit Zins

Voraussichtlicher Stand des Alterskapitals zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung bei unverändertem versichertem Lohn und aktuellem Zinssatz. Jede Veränderung des Vorsorgeplans, des versicherten Lohns oder des Zinssatzes hat eine Veränderung des Betrages zur Folge.

Altersguthaben

Entspricht dem projiziertes Altersguthaben mit Zins, jedoch hochgerechnet auf das angegebene Alter.

Umwandlungssatz

Gültiger Rentenumwandlungssatz, im entsprechenden Alter, mit dem das Alterskapital in eine Altersrente umgewandelt wird (Altersguthaben x Umwandlungssatz = jährliche Altersrente).

Rente/Jahr

Jährliche Altersrente, basierend auf dem Umwandlungssatz und dem Altersguthaben.

Alters-Kinderrente

Personen, die eine Altersrente beziehen, haben für Kinder unter 18 Jahren Anspruch auf eine Alters-Kinderrente. Wenn die Kinder in Erstausbildung sind, werden die Renten bis zum Abschluss der Ausbildung bezahlt, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.

Jährliche Invalidenrente

Dies ist die versicherte maximale Invalidenrente für Versicherte, die von der IV krankheitsbedingt eine ganze Rente beziehen und somit keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können.

Invaliden-Kinderrente

Eine zusätzliche Rente zur Invalidenrente für jedes Kind unter 18 Jahren. Für Kinder in Erstausbildung werden die Renten bis zum Abschluss der Ausbildung bezahlt, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.

Partnerrente

Hinterbliebenen-Rente für Ehegatten bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner. Voraussetzung ist die vorgängige Abgabe einer Begünstigungserklärung.

Waisenrente

Diese Rente wird bis zur Vollendung des 18. Altersjahrs ausgerichtet. Wenn die Waisen in Erstausbildung sind, wird die Rente bis zum Abschluss der Ausbildung bezahlt, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.

Todesfallkapital

Einmalige, überobligatorische Leistung, die die Vorsorgeeinrichtung im Todesfall einer versicherten Person den Anspruchsberechtigen gemäss Leistungsreglement auszahlt. Bei der Stiftung Abendrot getätigte Einkäufe werden separat behandelt.

T 061 269 90 20
stiftung @ abendrot.ch

Stiftung Abendrot
Die nachhaltige Pensionskasse
Güterstrasse 133
Postfach
4002 Basel

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