BVG Grenzwerte 2019

Die maximale einfache AHV-Rente ist per 01.01.2019 auf jährlich CHF 28‘440.- erhöht worden. Damit gelten im BVG neu folgende Grenzwerte, jeweils in Abhängigkeit der maximalen einfachen AHV-Rente:

  • Mindestjahreslohn (6/8) CHF 21‘330.-
  • Koordinationsabzug (7/8) CHF 24‘885.-
  • Minimal versicherter Lohn (1/8) CHF 3‘555.-

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