HypothekenMöchten Sie ein Hypothekardarlehen von der Stiftung Abendrot? Die Stiftung Abendrot gewährt Darlehen für den Erwerb oder Bau von Wohn- wie auch Geschäftsliegenschaften. Die Darlehen werden durch eine Hypothek sichergestellt. Kreditrahmen Bei privat genutzten Liegenschaften werden Hypotheken im ersten Rang bis zu 66 Prozent des Liegenschaftswertes gegeben, Hypotheken im zweiten Rang bis zu 80 Prozent. Bei Geschäftsliegenschaften erfolgt eine Hypothezierung in der Regel bis zu 60 Prozent des Liegenschaftswertes. Zinssätze Die Stiftung Abendrot gewährt Hypotheken mit variablen Zinssätzen und Festhypotheken. Die Zinssätze für Wohnliegenschaften entsprechen denjenigen der Basler Kantonalbank. Für Geschäftsliegenschaften wird ein Zuschlag gemacht. Eine Offerte kann nach Prüfung der Liegenschaft abgegeben werden. Für Baukredite gilt der Zinssatz für eine 1. Hypothek plus 0,25 Prozent Quartalskommission. Sicherstellung Sämtliche Darlehen werden durch Hypotheken (Grundpfandbriefe), lastend auf der Liegenschaft, sichergestellt. Amortisation Für Hypotheken im ersten Rang wird in der Regel keine Amortisation vorgesehen. Für Hypotheken im zweiten Rang kann eine Amortisation vereinbart werden. Die Stiftung Abendrot ist bereit, jederzeit unter Einhaltung einer kurzen Anzeigefrist Amortisationszahlungen entgegen zu nehmen. Kündigungsfristen Die Hypothek kann mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Antragsunterlagen Für die Beurteilung eines Hypothekargesuches werden die folgenden Unterlagen verlangt: - Grundbuchauszug (Original oder Kopie)
- Liegenschaftsbeschrieb
- falls vorhanden eine Liegenschaftsschatzung
- Finanzierungsnachweis für das Eigenkapital
- weitere zweckdienliche Unterlagen, beispielsweise eine Verkaufsdokumentation.
Bearbeitung des Gesuchs Ein Hypothekargesuch wird durch die Spezialistinnen und Spezialisten der Fachgruppe Immobilien beurteilt. Bei einem Kreditantrag über CHF 300'000.– erfolgt zwingend eine Besichtigung der Liegenschaft. Bearbeitungsdauer Für die Bearbeitung eines Hypothekargesuches benötigen wir nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen etwa sechs Wochen. Sind Sie interessiert? Wenn Sie von der Stiftung Abendrot ein Hypothekardarlehen möchten, bitten wir Sie uns Ihre Antragsunterlagen zuzustellen (siehe unter Antragsunterlagen). Gerne beantworten wir Ihre Fragen schriftlich oder telefonisch (061 269 90 20).
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