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updated: 08 04 08
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Aufnahmekriterien für den Anschluss an die Stiftung Abendrot   

Sie sind bei uns willkommen!

Zur Durchführung ihrer beruflichen Vorsorge können sich der Stiftung Abendrot grundsätzlich Firmen jeder Rechtsform inkl. Stiftungen, Vereine, Genossenschaften und Selbstständigerwerbende anschliessen, sofern mindestens eine Person versichert werden soll, welche nicht zur Familie der Inhaber, der Gesellschafter bzw. der Selbstständigerwerbenden gehört.  


Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen 

  • Personalverleih- bzw. Temporärfirmen, sofern ausschliesslich das fest angestellte eigene Personal versichert werden soll.
  • Carunternehmen, Solarien, Hauswarte, sofern mindestens 10 Personen versichert werden.
  • Haushalt- und Pflegeangestellte, wenn ein umfassenderer Versicherungsplan als A (BVG-Plan) gewählt wird.
  • Firmen aus der Baunebenbranche, sofern das Personal bereits seit 3 Jahren BVG-versichert ist (Elektroinstallation, Dämmung,
    Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation, Gipserei, Verputzerei, Bautischlerei, Bauschlosserei, Plattenleger, Tapezierer, Malerei, Glaserei, Vermietung von Baumaschinen, Schreinerei usw.).

Anschluss nicht möglich für  

  • Arbeitgeber, welche Personal mit mehr als 12-monatiger Rückwirkung versichern wollen.
  • Nachfolgefirmen bzw. Auffangfirmen konkursiter Unternehmen, soweit deren Organe sich einzig aus den Organen der konkursiten Firma rekrutieren.
  • Arbeitgeber, welche zurzeit durch Zwangsanschluss bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert sind.
  • Arbeitgeber aus der Bauhauptbranche, z.B. für Abbruch-, Spreng- und Erdbewegungsarbeiten, Test- und Suchbohrungen, Hoch- und Tiefbau, Zimmerei, Dachdeckerei, Bauspenglerei und Abdichtungen, Strassenbau, Sportanlagen, Bahnverkehr, Wasserbau, Gerüstbau, Maurerarbeiten.
  • Reinigungsinstitute, Taxiunternehmen, Umzugsunternehmen, Spielsalons, Schwimmbäder, Skischulen, Bergführer, Campingplatzbetriebe, Tennisanlagen, -schulen, Forstwirtschaftsbetriebe.
  • Sport- und Fitnessclubs, Hängegleitschulen, Nachtclubs, Schausteller, Variétés, Zirkus, Massagesalons.
  • Agrochemie-, Gentechnologie-, Kernenergiefirmen, Rüstungsindustrie, Tabakindustrie. 

Berufsverbände und Gesamtarbeitsverträge 

Die Stiftung Abendrot versichert keine Arbeitgeber, welche verpflichtet sind, sich obligatorisch der beruflichen Vorsorge ihres Berufsverbands anzuschliessen (z.B. Gastgewerbe).  

Bitte generell beachten: Übernahme von Leistungsfällen

Die Stiftung Abendrot ist nicht verpflichtet, Leistungsfälle von früheren Vorsorgeeinrichtungen zu übernehmen. Die Übernahme von Leistungsfällen inkl. Beitragsbefreiung bedarf einer separaten Vereinbarung zwischen übergebender und übernehmender Vorsorgeeinrichtung sowie dem Antragsteller. Eine Offerte erstellt die Stiftung Abendrot unter entsprechendem Vorbehalt.

Bitte rufen Sie unseren Kundendienst an, wenn Sie zu den Aufnahmekriterien Fragen haben: Telefon 061 269 90 20.

Aufnahmekriterien Druckversion (PDF)

Gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte.