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updated: 31 05 10
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Der Deckungsgrad

Am 31.12.2009 betrug der Deckungsgrad 105,1%.


Der Deckungsgrad sagt aus, wie gesund eine Vorsorgeeinrichtung ist. Er stellt dar, zu wie viel Prozent die finanziellen Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung gegenüber den versicherten Personen, mit Vermögenswerten gedeckt sind.
 
  • Liegt der Deckungsgrad unter 100%, bedeutet dies, dass die Vorsorgeeinrichtung nicht in der Lage wäre, mit den vorhandenen Mitteln alle heutigen und künftigen Verpflichtungen sofort zu erfüllen. In diesem Fall muss der Stiftungsrat geeignete Sanierungsmassnahmen zur Verbesserung des Deckungsgrads beschliessen.
     
  • Liegt der Deckungsgrad über 100%, bedeutet dies, dass die Vorsorgeeinrichtung Schwankungsreserven gebildet hat. Die Höhe dieser Schwankungsreserven entscheidet über die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung. Je höher der Anteil der risikoreicheren Anlagen ist, desto höher müssen auch die Schwankungsreserven sein. Die Schwankungsreserven dienen vor allem dazu, Kursschwankungen im Anlagebereich und dabei insbesondere bei Aktien aufzufangen, ohne dass die Leistungen der versicherten Personen gefährdet werden.

Entsprechend ihrer Anlagestrategie legt jede Vorsorgeeinrichtung fest, in welcher Höhe Schwankungsreserven gebildet werden müssen. Sind genügend Schwankungsreserven vorhanden, kann der Stiftungsrat die Überschüsse zur Verbesserung der Leistungen der versicherten Personen verwenden. Dies kann durch eine höhere Verzinsung der Altersguthaben erfolgen.

Positionspapier der Stiftung Abendrot zum Thema:
Verwaltungskosten und Risikobeiträge