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updated: 02 09 11
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Mehr Sicherheit für Alleinerziehende

Kinder von alleinerziehenden Eltern sind bei Abendrot zusätzlich geschützt: Sie erhalten beim Tod des alleinerziehenden Elternteils neben der Waisenrente eine zusätzliche Unterstützung in Höhe der PartnerInnen-Rente. Diese Leistung wird ausbezahlt bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Damit soll der Aufwand abgedeckt werden, den nunmehr eine Drittperson für die Kinderbetreuung hat.

Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.