Volle Freizügigkeit seit eh und jeSeit ihrer Gründung 1985 gewährt die Stiftung Abendrot bei einem Austritt die volle Freizügigkeit auch im überobligatorischen Bereich. Sie übertraf damit sämtliche gesetzlichen Vorschriften und war, einmal mehr, ihrer Zeit weit voraus. Erst mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetztes FZG per 1. Januar 1995 wurde die volle Freizügigkeit für alle Pensionskassen obligatorisch.
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