Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement
Die Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt hat mit Verfügung vom 5. November 2010 das neue Teilliquidationsreglement der Stiftung Abendrot genehmigt. Nach Ablauf der Einsprachefrist von 30 Tagen (ab 22.11.2010) erwächst sie in Rechtskraft. Verfügung Aufsichtsbehörde
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