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updated: 27 11 12
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Kostenreglement gültig ab 1.1.2013

Mit den ordentlichen Verwaltungskosten sind die Kosten für die Durchführung der beruflichen Vorsorge abgedeckt mit folgenden Ausnahmen:

Der versicherten Person wird individuell in Rechnung gestellt:

pro Vorbezug für Wohneigentum plus Kosten für den Grundbucheintrag

CHF

300.–

pro Verpfändung für WohneigentumCHF200.–

für die Berechnung des Einkaufs in eine vorzeitige Pensionierung

CHF

200.–


Dem angeschlossenen Arbeitgeber wird individuell belastet:

für verspätete Meldungen

verspätete Lohnmeldungen, Eintritte und Aus­tritte (nach dem 28.2. des Folgejahres) für Personen, welche bereits im Vorjahr versichert waren bzw. zu versichern sind:
– pro Mutation
– pro Jahr maximal

CHF CHF300.– 1'000.–

pro verspätetem Eintritt oder Austritt (nach dem 28.2.), welcher im Vorjahr durchgeführt werden muss für neu angeschlossene Firmen

CHF

500.–

pro verspäteter Meldung von Leistungsfällen, bei welchen die Wartefrist für die Prämienbefreiung seit mehr als 3 Monaten abgelaufen ist

CHF

300.–

bei Inkassomassnahme

gesetzliche, eingeschriebene Mahnung inkl. schriftlicher Information der Vorsorgekommission

CHF

200.–

Betreibungsbegehren*

CHF

200.–

Fortsetzungsbegehren*

CHF

200.–

Konkursbegehren*

CHF

200.–

Rechtsöffnung*

CHF

1'000.–

Klagebegehren*

CHF

1'000.–

* Hinzu kommen die ordentlichen Betreibungs- und Gerichtsgebühren.

Dem angeschlossenen Arbeitgeber können zudem Kosten für Aufwendungen belastet werden, welche den üblichen Umfang für die Durchführung der beruflichen Vorsorge qualitativ oder quantitativ übersteigen. Für diese ausserordentlichen Aufwendungen wie Spezialberechnungen, Reproduktion von Unterlagen, Erstellen individueller Dokumentationen, Übersetzungen, Spezialofferten usw., wird nach Absprache ein Stundenansatz von CHF 150.– berechnet.

Verabschiedet durch den Stiftungsrat am 27. April 2006, ergänzt am 16. November 2006, ergänzt am 14. September 2012.



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