|
|
 |
 |
 |
 |
Kostenreglement gültig ab 1.1.2013Mit den ordentlichen Verwaltungskosten sind die Kosten für die Durchführung der beruflichen Vorsorge abgedeckt mit folgenden Ausnahmen:
Der versicherten Person wird individuell in Rechnung gestellt: pro Vorbezug für Wohneigentum plus Kosten für den Grundbucheintrag | CHF | 300.– | | pro Verpfändung für Wohneigentum | CHF | 200.– | für die Berechnung des Einkaufs in eine vorzeitige Pensionierung | CHF | 200.– |
Dem angeschlossenen Arbeitgeber wird individuell belastet:
für verspätete Meldungen
verspätete Lohnmeldungen, Eintritte und Austritte (nach dem 28.2. des Folgejahres) für Personen, welche bereits im Vorjahr versichert waren bzw. zu versichern sind: – pro Mutation – pro Jahr maximal | CHF CHF | 300.– 1'000.– | pro verspätetem Eintritt oder Austritt (nach dem 28.2.), welcher im Vorjahr durchgeführt werden muss für neu angeschlossene Firmen | CHF | 500.– | pro verspäteter Meldung von Leistungsfällen, bei welchen die Wartefrist für die Prämienbefreiung seit mehr als 3 Monaten abgelaufen ist | CHF | 300.– |
bei Inkassomassnahme gesetzliche, eingeschriebene Mahnung inkl. schriftlicher Information der Vorsorgekommission | CHF | 200.– | Betreibungsbegehren* | CHF | 200.– | Fortsetzungsbegehren* | CHF | 200.– | Konkursbegehren* | CHF | 200.– | Rechtsöffnung* | CHF | 1'000.– | Klagebegehren* | CHF | 1'000.– |
* Hinzu kommen die ordentlichen Betreibungs- und Gerichtsgebühren.
Dem angeschlossenen Arbeitgeber können zudem Kosten für Aufwendungen belastet werden, welche den üblichen Umfang für die Durchführung der beruflichen Vorsorge qualitativ oder quantitativ übersteigen. Für diese ausserordentlichen Aufwendungen wie Spezialberechnungen, Reproduktion von Unterlagen, Erstellen individueller Dokumentationen, Übersetzungen, Spezialofferten usw., wird nach Absprache ein Stundenansatz von CHF 150.– berechnet.
Verabschiedet durch den Stiftungsrat am 27. April 2006, ergänzt am 16. November 2006, ergänzt am 14. September 2012.
Kostenreglement
|
 |
|