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PartnerInnenrente: eine VorreiterrolleDie Stiftung Abendrot war eine der ersten Pensionskassen der Schweiz, bei der nicht nur der Ehemann einer erwerbstätigen Frau eine Witwerrente erhielt. Vielmehr entrichtete sie auch bei nichtverheirateten Paaren dem hinterbliebenen Partner oder der hinterbliebenen Partnerin eine Rente. Erst seit 2005 kennt das BVG eine geschlechtsneutrale, zivilstandsunab-hängige Rente an Hinterbliebene.
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