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updated: 20 05 10
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Neues aus dem Stiftungsrat

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2009 folgende
Zinssätze für das Jahr 2010 festgelegt:

Verzinsung Altersguthaben (gesetzlich vorgeschrieben)2,0%
Verzinsung der freien Mittel (gesetzlich vorgeschrieben)1,0%
Verzinsung der Arbeitgeber-Beitragsreserven (gesetzlich vorgeschrieben)1,0%

Die Verwaltungskosten für das Jahr 2010 bleiben unverändert.

Verwaltungskosten: CHF 100.– + 0,35% des AHV-Grundlohnes,
maximal CHF 450.–

Für Betriebe
ab 50 Versicherte:0,30% vom AHV-Lohn + CHF 100.– /Person
ab 100 Versicherte:0,25% vom AHV-Lohn + CHF 100.– /Person
ab 200 Versicherte:0,20% vom AHV-Lohn + CHF 100.– /Person
ab 300 Versicherte:0,15% vom AHV-Lohn + CHF   80.– /Person

Kostenreglement 
Positionspapier der Stiftung Abendrot zum Thema:
Verwaltungskosten und Risikobeiträge
 


Teuerungsanpassung auf obligatorische Invaliden- und
Hinterlassenenrenten

Gemäss Beschluss des Bundesrates erfolgen per 1. Januar 2010
folgende Teuerungsanpassungen:

RentenbeginnAnpassung in Prozent
2006 2,7%
2005 4,5%
2004 2,9%
2003 und vorher 3,7%

Für Renten, die erstmalig nach 2006 ausgerichtet wurden, sowie
auf überobligatorische Renten erfolgt keine Teuerungsanpassung.