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updated: 10 01 12
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Stiftung Abendrot beteiligt sich an der Kampagne «Recht ohne Grenzen»

Bundesrat und Parlament sollen mit klaren Regeln sicherstellen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Das fordern rund 50 Organisationen – darunter auch die Stiftung Abendrot – in einer gemeinsamen Kampagne «Recht ohne Grenzen». Menschenrechte und Umweltschutz sind zu wichtige Anliegen, als sie einfach dem Gutdünken der Konzerne zu überlassen.
Sie können auf der Website der Kampagne www.rechtohnegrenzen.ch an einer Online-Petition teilnehmen. Diese fordert gesetzliche Grundlagen, damit Schweizer Konzerne – für Ihre Tätigkeiten, ihre Tochterfirmen und Zulieferer – vorsorglich Massnahmen (Sorgfaltspflicht) treffen müssen, um hier und anderswo Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen zu verhindern; und damit Menschen, die durch die Tätigkeiten von Schweizer Konzernen, ihren Tochterfirmen und Zulieferern Schaden erleiden, hier Klage einreichen und Wiedergutmachung verlangen können.

Tiefe Verwaltungskosten bei der Stiftung Abendrot

Eine Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zeigt, dass bei den Pensionskassen im Jahr 2009 pro versicherte Person 391 Franken Verwaltungskosten (ohne die Kosten für die Vermögensanlage) angefallen sind. Zum Vergleich: Die Verwaltungskosten der Stiftung Abendrot betrugen im Jahr 2010 niedrige 268 Franken.

Überraschender Halbjahresabschluss

Die Stiftung Abendrot erwirtschaftete auf ihrem Anlagevermögen per 30.6.2011 eine Performance von +0.39%. Dies ist zwar wenig, aber im turbulenten Anlageumfeld und im Vergleich zu den Ergebnissen anderer Pensionskassen ein gutes Ergebnis. Zum Vergleich: Der Pictet BVG-25-Index, mit dem sich unsere Anlagen vergleichen lassen, wies eine Performance von -0.67% aus. Der Deckungsgrad lag Ende Juni bei 105.1% (1.1.2011: 105.6%).

Aktuelles zur AKW-Katastrophe von Fukushima

Alternative Energien fördern: Die Nuklearkatastrophe in Fukushima zeigt deutlich, dass der Grundsatz der Stiftung Abendrot, die Alterskapitalien der Versicherten nach strengen Nachhaltigkeitskriterien anzulegen, richtig ist. Anlagen in Kernenergie sind ausgeschlossen. Im Energiebereich legt die Stiftung Abendrot in Anlagen mit erneuerbaren Energien wie z.B. in Photovoltaik und in Kleinkraftwerken an. Bei den erneuerbaren Energien setzen wir vor allem auf innovative Firmen. Wir sind an der Beteiligungsfirma New Energies beteiligt. Daneben tätigen wir auch Direktanlagen in Photovoltaik, Erdwärme und Flusskraftwerke. Unlängst ist die auf unserer Basler Geschäftsliegenschaft Güterstrasse 133, Hinterhaus, über die ganze Dachfläche gespannte Photovoltaik-Anlage ans Netz gegangen.

Finanzielle Auswirkungen der Katastrophe: Als Folge des Erdbebens, des Tsunamis und der Nuklearkatastrophe hat die Börse in Tokyo spürbar nachgegeben. Die Stiftung Abendrot hält keine Obligationen in japanischen Yen. Im Portefeuille der Stiftung Abendrot befinden sich aber Aktien von insgesamt 11 japanischen Firmen, darunter etwa Canon, Komatsu, Fuji Photo Film, Sony, TDK oder Tokyo Gas. Per 28.2.2011 betrug das Engagement CHF 4'893'887. Am 18.3.2011 lag der Wert bei CHF 4'299'579, was einem Rückgang von 12.14% entspricht.

Hohe Vermögensverwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge

Eine kürzlich im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen verfasste Studie kommt zum Schluss, dass die Verwaltungskosten der beruflichen Vorsorge pro Jahr rund 3,9 Milliarden Franken betragen. Dies entspricht 0.56% des gesamten Vorsorgevermögens. Die Kosten für die Vermögensverwaltung schwanken pro Vorsorgeeinrichtung zwischen 0.15% und 1.86%. Mit anderen Worten: Für die Verwaltung von 100 Vorsorgefranken gehen im schlechtesten Fall 1.86 Franken an Banken und Vermögensverwalter. Und dies unabhängig davon, ob überhaupt eine Rendite erzielt wird! Die Kosten für die Vermögensverwaltung sind völlig intransparent. Insbesondere bei Kollektivanlagen sind die Kosten nicht offen gelegt und nachvollziehbar, beispielsweise bei Hedge-Fonds.

Im Vergleich zu anderen Kassen sind die Vermögensverwaltungskosten von Abendrot tief!

Die Stiftung Abendrot hat rund 95 Prozent ihrer Anlagen als Direktanlagen getätigt: Sie hat mit insgesamt drei Banken (Sarasin, Vontobel und Julius Bär) Verwaltungsverträge über Direktanlagen (65%). Daneben investiert die Stiftung direkt in eigene Liegenschaften (30%). Nur knapp 5% der Anlagen sind als Kollektivanlagen vorgenommen worden, darunter beispielsweise in der nachhaltigen Ethos-Stiftung, in welche wir seit deren Gründung investiert sind. Aus der Verwaltungskostenrechnung 2010 der Stiftung Abendrot ergeben sich folgende Kosten:

Vermögensverwaltung:

Verwaltungskosten Vermögensverwaltung1.07 Mio. CHF
Liegenschaftsverwaltungskosten0.86 Mio. CHF

Bei einem Vermögen von 825 Mio. CHF ergibt dies Vermögensverwaltungskosten von 0.23%.

Damit steht die Stiftung Abendrot im Vergleich mit anderen Vorsorgeeinrichtungen und in Berücksichtigung der Studienergebnisse hervorragend da und liegt überaus deutlich unter dem Durchschnitt. Wir führen dies darauf zurück, dass wir keine Kollektivanlagen und strukturierte Produkte in unserem Portefeuille halten und für die Direktanlagen mit den beauftragten Banken tiefe Flat-Fees vereinbaren konnten. (Quelle: Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule, www.bundespublikationen.admin.ch, Nummer : 318.010.3/11d)

Tief sind übrigens auch die normalen Verwaltungskosten:

Verwaltungskosten Administration2.14 Mio. CHF
Akquisition0.07 Mio. CHF

Bei einem Vermögen von 825 Mio. CHF sind dies Administrations- und Akquisitionskosten von 0.26%.
6.6.2011

Jahresperformance 2010

Die Performance per 31.12. 2010 betrug 2.5%. Sie lag damit etwas tiefer als am 30.9.2010. Grund für den Rückgang sind die Abschwächung des € und des US-$ am Jahresende, die zu Währungsverlusten führten. Detailangaben über die Performance der einzelnen Anlagen und über die Höhe des Deckungsgrades erfolgen nach Fertigstellung des Abschlusses 2010.

Im Januar 2011 haben sich € und US$ im Verhältnis zum Schweizerfranken wieder leicht erholt, was zu einer Monatsperformance von 0,35% führte. 

Förderung des Vorruhestandes

Der Stiftungsrat hat eine Reglementsänderung beschlossen. Versicherte, die sich vor Erreichen des Rentenalters teilpensionieren lassen, können bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin die vollen Beiträge an die Pensionskasse einzahlen. Dadurch steigt die Rentenleistung. 

Weiterversicherung bis Alter 70

Nicht weil die Stiftung Abendrot etwa für eine generelle Erhöhung des Rentenalters wäre, sondern zur Besserstellung jener Versicherten, die auch  nach dem 64./65. Altersjahr arbeiten hat der Stiftungsrat eine weitere Reglementsänderung beschlossen. Dadurch wird es – im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorschriften – möglich sein, sich auch nach der AHV-Pensionierung weiter in der Pensionskasse zu versichern. Der versicherbare Verdienst entspricht im Maximum dem Verdienst vor Erreichen des reglementarischen Rücktrittsalters. Die Folge: Signifikant höhere Renten, da mehr Kapital für eine kürzere Rentenbezugsdauer zur Verfügung steht.

Delegiertenversammlung 2011

Die Delegiertenversammlung findet am Donnerstag, 22. September 2011, in Basel statt. Die Einladung wird im August 2011 zusammen mit dem Geschäftsbericht 2010 versandt. 

 

Neues Teilliquidationsreglement genehmigt

Die Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt hat mit Verfügung vom 5. November 2010 das neue Teilliquidationsreglement der Stiftung Abendrot genehmigt. Nach Ablauf der Einsprachefrist von 30 Tagen (ab 22.11.2010) erwächst sie in Rechtskraft. Teilliquidationsreglement (PDF/53KB), Verfügung Aufsichtsbehörde (PDF/1.3MB) 

Aufhellungen im Herbst

Die Stiftung Abendrot hat im 3. Quartal 2010 wieder Boden wettgemacht. Wie der Zwischenabschluss per 30.9.2010 zeigt, betrug die Performance 1,9%. Der Deckungsgrad stieg leicht auf 105.6%. Für Oktober 2010 erwarten wir aufgrund der Abschwächung des Schweizerfrankens gegenüber dem Euro und dem US-$ nochmals eine Verbesserung. 

Delegiertenversammlung 2010

Die Delegiertenversammlung lockte nahezu 200 Personen der angeschlossenen Betriebe nach Winterthur. Die statutarischen Geschäfte wurden rasch erledigt. Grosses Interesse riefen die Führungen durch das Lagerplatz-Areal hervor. Zahlreiche Versicherte zeigten sich beeindruckt, wie ihr Vorsorgekapital angelegt ist und wie aus einer Industriebrache neues, kreatives Leben wächst.

An der Delegiertenversammlung wurde ferner Herr Sandro Furrer als Suppleant in den Stiftungsrat gewählt. Frau Maria Iannino Gerber, die bisherige Suppleantin, ist in den Stiftungsrat nachgerückt. Herr Furrer vertritt als Arbeitgebervertreter den Verein Lernwerk, Turgi. 

Spürbare Senkung der Risikoprämien beschlossen

In der Stiftung Abendrot sind viele gesunde Menschen versichert. Das zeigt sich daran, dass wir im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen weniger Leistungsfälle haben. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Stiftungsrat beschlossen, das jetzige Rückversicherungsmodell anzupassen. Diese Änderung ermöglicht es uns die Risikoprämien - also für die Leistungen bei Tod und Invalidität - je nach Vorsorgeplan zu senken. Die Prämiensenkungen für die verschiedenen Vorsorgepläne werden zurzeit berechnet und gelten ab 1.1.2011.

Case Management bei Arbeitsunfähigkeit

Die Stiftung Abendrot bietet neu Hilfestellungen bei einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit an. Personen, die längere Zeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig sind, wissen oft nicht weiter im Gestrüpp der verschiedenen Versicherungen, Ärzte und dem Arbeitgeber. Ab 2011 stehen uns unabhängige Spezialistinnen und Spezialisten zur Verfügung, die zusammen mit den Betroffenen einen Wiedereinstieg ins Berufsleben abklären. Diese Begleitung erfolgt auf Wunsch der betroffenen Person und ist freiwillig. Entscheidend ist, dass die Meldung einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit rasch erfolgt, damit schon früh mit dem Case Management begonnen werden kann. Entscheidend ist, dass Arbeitgebende eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden innerhalb eines Monats melden. Eine Wiedereingliederung hat dann die grössten Chancen.

Neues Teilliquidationsregelement gültig ab 1.6.2009

Eine Gesetzesänderung machte es notwendig, rückwirkend auf 1.6.2009 das bestehende Teilliquidationsreglement anzupassen. Das für die Stiftung Abendrot zuständige Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge Basel-Stadt hat dieses neue Reglement nunmehr genehmigt.

Hier finden Sie das Reglement.

Durchzogene Halbjahresbilanz

Pensionskassen weisen  für das 1. Halbjahr 2010 unterschiedliche Erträge aus. Negativ zu Buche schlagen nach wie vor die schwankenden Aktienkurse. Das Erstarken des Schweizerfrankens (vor allem in Verhältnis zum Euro) führt zudem zu Währungsverlusten bei der Umrechnung dieser Fremdwährungsanlagen in Schweizerfranken. Pensionskassen mit hohen Aktien- oder Euroanlagen erleiden deshalb Verluste. Verschiedene Kassen weisen per 30. Juni 2010 gar Minusrenditen aus.

Die Stiftung Abendrot erzielte per Ende Juni 2010 eine Performance von 0,64%. Dies ist zwar nicht ausreichend, um die notwendigen Zinsgutschriften auf den Alterskonten und den Deckungskapitalien vorzunehmen, doch ist das Ergebnis immer noch besser als bei einer grossen Zahl anderer Pensionskassen. Der Deckungsgrad hat sich von 105,1% per 31.12.2009 leicht verringert und lag am 30.6.2010 bei 104,9%.
25.08.2010

Abschluss 2009

2009 erzielte die Stiftung Abendrot auf ihrem Vermögen eine Performance von 10,1%. Der Deckungsgrad liegt per 31.12.2009 bei 105,1%.
31.05.2010

Volksabstimmung vom 7. März 2010: Rentenumwandlungssatz 6.8%

Die Gesetzesrevision des BVG mit einer Senkung des Rentenumwandlungssatzes von 6.8 auf 6.4% ist in der Abstimmung vom 7. März 2010 deutlich abgelehnt worden.

Im Rahmen der 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision hat das Parlament eine stufenweise Herabsetzung des Rentenumwandlungssatzes von 7,20% auf 6,80% beschlossen. Wer 2010 pensioniert wird, hat einen Rentenumwandlungssatz von 6,95% (Frauen) oder 7,00% (Männer). 100'000 Franken Altersguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung ergeben somit eine Altersrente von 6'950 resp. 7'000 Franken. 2014 wird dann der Rentenumwandlungssatz einheitlich 6,80% betragen.

Eine weitere Absenkung von 6,80% auf 6,40% ist nun verworfen worden.

Was bedeutet dies für die Stiftung Abendrot?

Die Stiftung Abendrot wendet seit 1985 den gesetzlichen Rentenumwandlungssatz an. Dieser Umwandlungssatz wird für das obligatorische wie auch das überobligatorische Altersguthaben angewendet.

Zahlreiche Pensionskassen unterscheiden jedoch zwischen diesen beiden Teilen des Altersguthabens und wenden den gesetzlichen Rentenumwandlungssatz nur auf dem obligatorischen Altersguthaben an. Für den überobligatorischen Teil rechnen sie jedoch mit einem tieferen Rentenumwandlungssatz, was im Resultat gesamthaft zu tieferen Renten führt.

Die Stiftung Abendrot wird auch weiterhin einen einheitlichen Rentenumwandlungssatz anwenden. Somit werden entsprechend dem Pensionierungsjahr und gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen für das gesamte Altersguthaben folgende Rentenumwandlungssätze angewendet:

Frauen (Pensionierungsalter 64)Jahrgang 1946(2010) 6,95%
Jahrgang 1947(2011) 6,90%
Jahrgang 1948(2012) 6,85%
Ab Jahrgang 1949(2013) 6,80%
Männer (Pensionierungsalter 65)Jahrgang 1945(2010) 7,00%
Jahrgang 1946(2011) 6,95%
Jahrgang 1947(2012) 6,90%
Jahrgang 1948(2013) 6,85%
Ab Jahrgang 1949(2014) 6,80%

Voraussetzung ist, dass die notwendigen Erträge auf der Anlageseite realisiert werden können. Das war 2009 der Fall, nicht jedoch 2008. Der Stiftungsrat verfolgt die Entwicklung aufmerksam.
08.03.2010

Lagerplatz-Areal in Winterthur

Die Stiftung Abendrot hat per 1.1.09 das 4.6 ha grosse Lagerplatz-Areal von Sulzer gekauft, auf dem rund 100 Betrieb mit gegen 400 Mitarbeitern angesiedelt sind. Ein kleiner Film (11 Minuten) stellt das Areal und die Zukunftswerkstatt vor, an der anfangs September Betroffene über die künftige Entwicklung des Areals diskutierten. Film «nevergiveupdreaming» 
30.8.2009

Abendrot im grünen Bereich

Per Ende 2008 wies die Stiftung Abendrot eine leichte Unterdeckung auf (Deckungsgrad 97%). Bereits im Juni 2009 war der Deckungsgrad wieder auf 100,4% gestiegen. Ende 2009 beträgt der Deckungsgrad 105,1%.
31.05.2010

Abendrot-Dienstleistungen topp!

Die SonntagsZeitung hat in ihrer Ausgabe vom 14. Juni 2009 ihren diesjährigen Pensionskassenvergleich veröffentlicht. Die Stiftung Abendrot hat sich - wie verschiedene andere autonome Sammeleinrichtungen - an diesem Vergleich nicht mehr beteiligt, da in der Vergangenheit verschiedene Ungereimtheiten im Vergleich bemängelt werden mussten. Die SonntagsZeitung hat aufgrund eigener Recherchen und im Wesentlichen gestützt auf die transparenten Angaben auf dieser Homepage und mit einer verdeckten Offertanfrage Abendrot in den Vergleich einbezogen. Mit einem sehr erfreulichen Resultat: Abendrot steht an erster Stelle der autonomen Vorsorgeeinrichtungen bezüglich Dienstleistungsqualität und Transparenz!
22.06.2009