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Bei einem Vermögen von 825 Mio. CHF ergibt dies Vermögensverwaltungskosten von 0.23%. Damit steht die Stiftung Abendrot im Vergleich mit anderen Vorsorgeeinrichtungen und in Berücksichtigung der Studienergebnisse hervorragend da und liegt überaus deutlich unter dem Durchschnitt. Wir führen dies darauf zurück, dass wir keine Kollektivanlagen und strukturierte Produkte in unserem Portefeuille halten und für die Direktanlagen mit den beauftragten Banken tiefe Flat-Fees vereinbaren konnten. (Quelle: Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule, www.bundespublikationen.admin.ch, Nummer : 318.010.3/11d) Tief sind übrigens auch die normalen Verwaltungskosten:
Bei einem Vermögen von 825 Mio. CHF sind dies Administrations- und Akquisitionskosten von 0.26%. Jahresperformance 2010Die Performance per 31.12. 2010 betrug 2.5%. Sie lag damit etwas tiefer als am 30.9.2010. Grund für den Rückgang sind die Abschwächung des € und des US-$ am Jahresende, die zu Währungsverlusten führten. Detailangaben über die Performance der einzelnen Anlagen und über die Höhe des Deckungsgrades erfolgen nach Fertigstellung des Abschlusses 2010. Förderung des VorruhestandesDer Stiftungsrat hat eine Reglementsänderung beschlossen. Versicherte, die sich vor Erreichen des Rentenalters teilpensionieren lassen, können bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin die vollen Beiträge an die Pensionskasse einzahlen. Dadurch steigt die Rentenleistung. Weiterversicherung bis Alter 70Nicht weil die Stiftung Abendrot etwa für eine generelle Erhöhung des Rentenalters wäre, sondern zur Besserstellung jener Versicherten, die auch nach dem 64./65. Altersjahr arbeiten hat der Stiftungsrat eine weitere Reglementsänderung beschlossen. Dadurch wird es – im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorschriften – möglich sein, sich auch nach der AHV-Pensionierung weiter in der Pensionskasse zu versichern. Der versicherbare Verdienst entspricht im Maximum dem Verdienst vor Erreichen des reglementarischen Rücktrittsalters. Die Folge: Signifikant höhere Renten, da mehr Kapital für eine kürzere Rentenbezugsdauer zur Verfügung steht. Delegiertenversammlung 2011Die Delegiertenversammlung findet am Donnerstag, 22. September 2011, in Basel statt. Die Einladung wird im August 2011 zusammen mit dem Geschäftsbericht 2010 versandt.
Neues Teilliquidationsreglement genehmigtDie Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt hat mit Verfügung vom 5. November 2010 das neue Teilliquidationsreglement der Stiftung Abendrot genehmigt. Nach Ablauf der Einsprachefrist von 30 Tagen (ab 22.11.2010) erwächst sie in Rechtskraft. Teilliquidationsreglement (PDF/53KB), Verfügung Aufsichtsbehörde (PDF/1.3MB) Aufhellungen im HerbstDie Stiftung Abendrot hat im 3. Quartal 2010 wieder Boden wettgemacht. Wie der Zwischenabschluss per 30.9.2010 zeigt, betrug die Performance 1,9%. Der Deckungsgrad stieg leicht auf 105.6%. Für Oktober 2010 erwarten wir aufgrund der Abschwächung des Schweizerfrankens gegenüber dem Euro und dem US-$ nochmals eine Verbesserung. Delegiertenversammlung 2010Die Delegiertenversammlung lockte nahezu 200 Personen der angeschlossenen Betriebe nach Winterthur. Die statutarischen Geschäfte wurden rasch erledigt. Grosses Interesse riefen die Führungen durch das Lagerplatz-Areal hervor. Zahlreiche Versicherte zeigten sich beeindruckt, wie ihr Vorsorgekapital angelegt ist und wie aus einer Industriebrache neues, kreatives Leben wächst. Spürbare Senkung der Risikoprämien beschlossenIn der Stiftung Abendrot sind viele gesunde Menschen versichert. Das zeigt sich daran, dass wir im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen weniger Leistungsfälle haben. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Stiftungsrat beschlossen, das jetzige Rückversicherungsmodell anzupassen. Diese Änderung ermöglicht es uns die Risikoprämien - also für die Leistungen bei Tod und Invalidität - je nach Vorsorgeplan zu senken. Die Prämiensenkungen für die verschiedenen Vorsorgepläne werden zurzeit berechnet und gelten ab 1.1.2011. Case Management bei ArbeitsunfähigkeitDie Stiftung Abendrot bietet neu Hilfestellungen bei einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit an. Personen, die längere Zeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig sind, wissen oft nicht weiter im Gestrüpp der verschiedenen Versicherungen, Ärzte und dem Arbeitgeber. Ab 2011 stehen uns unabhängige Spezialistinnen und Spezialisten zur Verfügung, die zusammen mit den Betroffenen einen Wiedereinstieg ins Berufsleben abklären. Diese Begleitung erfolgt auf Wunsch der betroffenen Person und ist freiwillig. Entscheidend ist, dass die Meldung einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit rasch erfolgt, damit schon früh mit dem Case Management begonnen werden kann. Entscheidend ist, dass Arbeitgebende eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden innerhalb eines Monats melden. Eine Wiedereingliederung hat dann die grössten Chancen. Neues Teilliquidationsregelement gültig ab 1.6.2009Eine Gesetzesänderung machte es notwendig, rückwirkend auf 1.6.2009 das bestehende Teilliquidationsreglement anzupassen. Das für die Stiftung Abendrot zuständige Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge Basel-Stadt hat dieses neue Reglement nunmehr genehmigt. Durchzogene HalbjahresbilanzPensionskassen weisen für das 1. Halbjahr 2010 unterschiedliche Erträge aus. Negativ zu Buche schlagen nach wie vor die schwankenden Aktienkurse. Das Erstarken des Schweizerfrankens (vor allem in Verhältnis zum Euro) führt zudem zu Währungsverlusten bei der Umrechnung dieser Fremdwährungsanlagen in Schweizerfranken. Pensionskassen mit hohen Aktien- oder Euroanlagen erleiden deshalb Verluste. Verschiedene Kassen weisen per 30. Juni 2010 gar Minusrenditen aus. Die Stiftung Abendrot erzielte per Ende Juni 2010 eine Performance von 0,64%. Dies ist zwar nicht ausreichend, um die notwendigen Zinsgutschriften auf den Alterskonten und den Deckungskapitalien vorzunehmen, doch ist das Ergebnis immer noch besser als bei einer grossen Zahl anderer Pensionskassen. Der Deckungsgrad hat sich von 105,1% per 31.12.2009 leicht verringert und lag am 30.6.2010 bei 104,9%. Abschluss 20092009 erzielte die Stiftung Abendrot auf ihrem Vermögen eine Performance von 10,1%. Der Deckungsgrad liegt per 31.12.2009 bei 105,1%. Volksabstimmung vom 7. März 2010: Rentenumwandlungssatz 6.8%Die Gesetzesrevision des BVG mit einer Senkung des Rentenumwandlungssatzes von 6.8 auf 6.4% ist in der Abstimmung vom 7. März 2010 deutlich abgelehnt worden. Im Rahmen der 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision hat das Parlament eine stufenweise Herabsetzung des Rentenumwandlungssatzes von 7,20% auf 6,80% beschlossen. Wer 2010 pensioniert wird, hat einen Rentenumwandlungssatz von 6,95% (Frauen) oder 7,00% (Männer). 100'000 Franken Altersguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung ergeben somit eine Altersrente von 6'950 resp. 7'000 Franken. 2014 wird dann der Rentenumwandlungssatz einheitlich 6,80% betragen. Eine weitere Absenkung von 6,80% auf 6,40% ist nun verworfen worden. Was bedeutet dies für die Stiftung Abendrot?Die Stiftung Abendrot wendet seit 1985 den gesetzlichen Rentenumwandlungssatz an. Dieser Umwandlungssatz wird für das obligatorische wie auch das überobligatorische Altersguthaben angewendet. Zahlreiche Pensionskassen unterscheiden jedoch zwischen diesen beiden Teilen des Altersguthabens und wenden den gesetzlichen Rentenumwandlungssatz nur auf dem obligatorischen Altersguthaben an. Für den überobligatorischen Teil rechnen sie jedoch mit einem tieferen Rentenumwandlungssatz, was im Resultat gesamthaft zu tieferen Renten führt. Die Stiftung Abendrot wird auch weiterhin einen einheitlichen Rentenumwandlungssatz anwenden. Somit werden entsprechend dem Pensionierungsjahr und gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen für das gesamte Altersguthaben folgende Rentenumwandlungssätze angewendet:
Voraussetzung ist, dass die notwendigen Erträge auf der Anlageseite realisiert werden können. Das war 2009 der Fall, nicht jedoch 2008. Der Stiftungsrat verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Lagerplatz-Areal in WinterthurDie Stiftung Abendrot hat per 1.1.09 das 4.6 ha grosse Lagerplatz-Areal von Sulzer gekauft, auf dem rund 100 Betrieb mit gegen 400 Mitarbeitern angesiedelt sind. Ein kleiner Film (11 Minuten) stellt das Areal und die Zukunftswerkstatt vor, an der anfangs September Betroffene über die künftige Entwicklung des Areals diskutierten. Film «nevergiveupdreaming» Abendrot im grünen BereichPer Ende 2008 wies die Stiftung Abendrot eine leichte Unterdeckung auf (Deckungsgrad 97%). Bereits im Juni 2009 war der Deckungsgrad wieder auf 100,4% gestiegen. Ende 2009 beträgt der Deckungsgrad 105,1%. Abendrot-Dienstleistungen topp!Die SonntagsZeitung hat in ihrer Ausgabe vom 14. Juni 2009 ihren diesjährigen Pensionskassenvergleich veröffentlicht. Die Stiftung Abendrot hat sich - wie verschiedene andere autonome Sammeleinrichtungen - an diesem Vergleich nicht mehr beteiligt, da in der Vergangenheit verschiedene Ungereimtheiten im Vergleich bemängelt werden mussten. Die SonntagsZeitung hat aufgrund eigener Recherchen und im Wesentlichen gestützt auf die transparenten Angaben auf dieser Homepage und mit einer verdeckten Offertanfrage Abendrot in den Vergleich einbezogen. Mit einem sehr erfreulichen Resultat: Abendrot steht an erster Stelle der autonomen Vorsorgeeinrichtungen bezüglich Dienstleistungsqualität und Transparenz! |
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